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BGH: Wenigermiete.de darf für Mieter klagen

27.11.2019, 14:24

Karlsruhe (dpa) - Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Mieterrechten sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zulässig. Die im verhandelten Fall zwischen Mieter und Wenigermiete.de vereinbarte Abtretung ist wirksam, entschied der VIII. Zivilsenat in Karlsruhe und verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück. Wenigermiete.de hat sich auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert.