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BGH wirft Johannitern groben Fehler nach Hausnotruf vor

11.05.2017, 15:06

Karlsruhe (dpa) - Auf die Johanniter Unfallhilfe könnte ein erster Haftungsfall nach einem Hausnotruf zukommen. Der Bundesgerichtshof verwies eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück an das Berliner Kammergericht. Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass die Johanniter ihre Hilfeleistungspflicht grob vernachlässigt haben. Der mittlerweile verstorbene Kläger hatte 2012 die Notrufanlage in seiner Wohnung betätigt. Daraufhin kamen zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein nicht ganz neuer Schlaganfall festgestellt.