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Bücher nicht verlängert: Professorin muss 2250 Euro zahlen

31.10.2018, 11:48

Düsseldorf (dpa) - Eine Professorin muss 2250 Euro zahlen, weil sie 50 ausgeliehene Bücher verspätet an die Uni-Bibliothek zurückgegeben hat. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Weder werde mit den Gebühren in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen, noch sei ihre Höhe unverhältnismäßig, befand das Gericht. Die Klage der Hochschullehrerin der Hochschule Niederrhein wies das Gericht damit zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.