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Bundesanwalt: Vorwürfe gegen NSU-Mitangeklagte bestätigt

31.07.2017, 15:52

München (dpa) - Im NSU-Prozess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. "in vollem Umfang bestätigt". Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten vor dem Münchner Oberlandesgericht. Inzwischen steht fest, dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpause des Gerichts beenden wird. Nach Überzeugung der Ankläger steht fest, dass Wohlleben und S. Anfang 2000 eine Waffe mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt haben.