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Bundestag beschließt das Aus für Kinderehen

02.06.2017, 02:12

Berlin (dpa) - Der Bundestag schiebt Kinderehen einen Riegel vor: Das Parlament verabschiedete in der Nacht ein Gesetz, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Außerdem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden - und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden.