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Gericht: Facebook muss Hetzbeiträge nicht suchen und löschen

07.03.2017, 13:18

Würzburg (dpa) - Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Der syrische Flüchtling Anas M. unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen und muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden. Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil der syrische Flüchtling auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde.