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Gericht: Flüchtling aus Togo darf nach Italien zurückgeführt werden

14.05.2018, 17:01

Karlsruhe (dpa) - Der Asylsuchende aus Togo, der unter großem Polizeiaufgebot aus einer Unterkunft in Ellwangen abgeholt worden war, darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Anwalt des Mannes hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die einstimmige Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar. Mit der Beschwerde wollte der Anwalt die Abschiebung des Togoers verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit in Einzelfällen schon einmal Abschiebungen in letzter Sekunde gestoppt.