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Kalinkas Stiefvater scheitert vor Menschenrechtsgericht

29.03.2018, 10:30

Straßburg (dpa) - Dieter K., deutscher Stiefvater der 1982 gestorbenen 14-jährigen Französin Kalinka, bleibt in französischer Haft. Der Mediziner scheiterte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter wiesen seine Beschwerde als unzulässig zurück. Der 82-Jährige verbüßt eine 15-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Seine Stieftochter war tot in seinem Haus gefunden worden. Pariser Richter sahen es 2011 als erwiesen an, dass er sie vergewaltigen wollte und ihr Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.