Karlsruhe: Einheitswerte für Grundsteuer verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.