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Karlsruhe: Einheitswerte für Grundsteuer verfassungswidrig

10.04.2018, 13:13

Karlsruhe (dpa) - Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.