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Karlsruhe kippt Einheitswerte für Grundsteuer

10.04.2018, 13:24

Karlsruhe (dpa) - Die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor. Karlsruhe lagen nur Fälle aus den westlichen Bundesländern vor, deshalb bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. In den neuen Bundesländern ist die Situation aber vergleichbar.