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Leipziger Gericht: Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig

27.02.2018, 11:58

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, hieß es in Leipzig. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Außerdem solle es Ausnahmen geben, aber keine finanzielle Ausgleichspflicht.