Maas weist rechtliche Bedenken am geplanten Bundeswehr-Einsatz zurück
Berlin (dpa) - Unmittelbar vor der Entscheidung des Bundestages hat Bundesjustizminister Heiko Maas rechtliche Bedenken am geplanten Syrien-Einsatz der Bundeswehr zurückgewiesen. Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz, sagte der SPD-Politiker dem Tagesspiegel. Zur Begründung verwies Maas demnach unter anderem auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind.