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Menschenrechtsgericht stützt Kirchensteuer für Konfessionslose

06.04.2017, 10:54

Straßburg (dpa) - Konfessionslose können weiterhin über ihren Ehepartner an der Kirchensteuer beteiligt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat an der deutschen Regelung nichts auszusetzen. Selbst wer keiner Konfession angehört, zahlt in Deutschland unter Umständen indirekt eine Kirchensteuer. Davon betroffen sind etwa Menschen, die mit einem Kirchenmitglied verheiratet sind und die bei der Berechnung der Einkommensteuer gemeinsam mit ihrem Ehepartner veranlagt werden.