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Regierung erwägt Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge

02.01.2017, 03:51

Berlin (dpa) - Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten. Das meldete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums. Müsse ein Geflüchteter mit einem Ausbildungsberuf noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben, damit sein ausländischer Abschluss als gleichwertig gilt, sei dies wie ein Pflichtpraktikum zu werten. Dies "fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht", heißt es.