Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht genug zur Regulierung von Bioziden getan. Zu Bioziden gehören zum Beispiel Insektensprays oder antibakterielle Putzmittel. In ihnen können sogenannte Stoffe enthalten sein, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren beeinflussen können. Die Brüsseler Behörde habe nicht schnell genug festgelegt, welche Stoffe schädlich sein könnten, urteilten die Luxemburger Richter. Eigentlich hätte die EU-Kommission dies bereits bis Dezember 2013 ermitteln sollen - bis heute ist dies aber nicht geschehen.
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Urteil: Brüssel trödelt mit Gesundheitsprüfung von Bioziden
16.12.2015Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Es gibt inhaltlich möglicherweise einen aktuelleren Stand.
Schlagwörter zum Thema: Chemie | Justiz |
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