Berlin (dpa) - Heute beginnt in Deutschland offiziell der dreitägige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Böller und Raketen müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Abgebrannt werden dürfen sie laut Gesetz nur am 31. Dezember und 1. Januar. Verboten ist das Abbrennen von Pyrotechnik etwa in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Behörden warnen immer wieder vor nicht geprüften, illegal eingeführten und selbst gebastelten Knallern.
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Verkaufsstart für Silvesterböller
29.12.2015Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Es gibt inhaltlich möglicherweise einen aktuelleren Stand.
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