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Zensus verfassungsgemäß, Stadtstaaten scheitern in Karlsruhe

19.09.2018, 09:50

Karlsruhe (dpa) - Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg hatten gegen den Zensus 2011 geklagt. Die Einwohnerzahl ist eine zentrale Größe im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung hatte sich herausgestellt, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen weniger Menschen leben als angenommen. Vor allem die Einwohnerzahlen vieler großer Städte wurden nach unten korrigiert.