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Streitfall vor Gericht "Alles auf Anfang": Pokal-Zoff um Schalke-Gegner geht weiter

Gegen welchen bayerischen Verein spielt der FC Schalke denn nun im DFB-Pokal? Das Landgericht München I spielt den Ball in diesem brisanten Streitfall zum Bayerischen Fußball-Verband zurück. Türkgücü München erkennt für sich einen "Teilerfolg".

Von Martin Moravec, dpa 30.09.2020, 15:48
Sven Hoppe
Sven Hoppe dpa

München (dpa) - Der Zoff um den bayerischen Gegner des FC Schalke 04 im DFB-Pokal geht auch nach einem Urteil des Landgerichts München I weiter.

Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer hat die einstweilige Verfügung von Türkgücü München vom 11. September "teilweise aufgehoben und abgeändert". Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz gab dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) mit dem Urteil vom Mittwoch auf, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 für die erste Pokalrunde zu widerrufen und über die Meldung erneut zu entscheiden.

"Fußballtechnisch steht alles auf Anfang. Wir haben aktuell keinen Teilnehmer, wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden, wir müssen uns neu überlegen, wen wir melden und müssen das erneut begründen", erläuterte BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

Der Drittligist Türkgücü München hat den BFV wegen der Nicht-Nominierung für die erste Runde im DFB-Pokal verklagt. Der Verband hatte während der Corona-Zwangspause den Regionalliga-Spitzenreiter Türkgücü als Aufsteiger in die 3. Liga gemeldet und als Kompromiss den zweitplatzierten 1. FC Schweinfurt 05 zum Cup-Wettbewerb zugelassen.

Türkgücü erwirkte dagegen kurz vor der für den 13. September angesetzten Partie der Schweinfurter gegen Schalke 04 eine einstweilige Verfügung - das Spiel wurde daraufhin verschoben. "Ich kann es schon mal als Teilerfolg verstehen. Es zeigt zumindest, dass es richtig war, dass wir dagegen vorgegangen sind", sagte Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny nach der Urteilsverkündung. "Ich gehe davon aus, dass wir zum DFB-Pokal gemeldet werden, außer der Bayerische Fußball-Verband versucht sich wieder, auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern."

Türkgücü geht es um das Antrittsgeld von 110.000 Euro plus 30.000 Euro Corona-Bonus und um das Prestige, erstmals am DFB-Pokal teilzunehmen. Außerdem ist der Verein beleidigt, weil Schweinfurt im August öffentlich die Tauglichkeit Türkgücüs an der 3. Liga angezweifelt hatte.

Beide Streitparteien, also BFV und Türkgücü, können mit einer Frist von einem Monat vor dem Oberlandesgericht München Berufung einlegen. Die Zeit drängt allerdings: Am 15. Oktober wird die zweite DFB-Pokal-Hauptrunde ausgelost. Sie ist für den 22./23. Dezember angesetzt.

Nach Einschätzung einer Gerichtssprecherin wählte die Kammer mit dem Urteil einen "salomonischen Mittelweg". In einer mündlichen Verhandlung am Montag hatte vor allem BFV-Präsident Rainer Koch die Beweggründe des Verbandes erklärt. Wegen dieser für das Gericht neuen Informationen vertagte die Kammer das eigentlich noch am selben Tag erwartete Urteil zur einstweiligen Verfügung.

Das Gericht bemängelte nun, dass die Änderung der Spielordnung des BFV vom 5. Mai, die zur umstrittenen Nominierungsentscheidung führte, "einer kartellrechtlichen Überprüfung nicht Stand" halte und daher nichtig sei. Der BFV hat der Kammer zufolge nun zwei Möglichkeiten: Entweder er benennt Türkgücü auf der Grundlage der Spielordnung vom 5. Mai oder er ändert die Spielordnung erneut. Der Deutsche Fußball-Bund muss den Widerruf und die Neumeldung durch den BFV zulassen. Der Zoff wird weitergehen.

© dpa-infocom, dpa:200930-99-772396/3

Gerichtsmitteilung zur Entscheidung vom 11. September

DFB-Pokal, 1. Runde

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