Die wichtigsten Anträge
Rolle und Funktionen des Veranstaltungsleiters, des Sicherheits- und Fanbeauftragten werden detailliert festgelegt.
Der offene, kontinuierliche und verbindliche Dialog zwischen den Vereinen und Fans wird in der Lizenzierungsordnung verankert.
Die Möglichkeiten zur Videoüberwachung durch die Polizei müssen verbessert werden, um die Täteridentifizierung und Verfolgung zu vereinfachen.
Der Ordnungsdienst des Gastvereins wird in die sicherheitstechnischen Abläufe im Stadion des Heimvereins einbezogen - bei Risikospielen ist dies verbindlich.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden präzisiert.
Die Kontrolleinrichtungen an den Zugängen zum Stadion werden verbessert. Die Einführung von Vollkontrollen ist in keinem Fall vorgesehen.
Sowohl gewerbliche als auch die vereinseigenen Ordnungsdienstkräfte müssen das Schulungskonzept des DFB durchlaufen haben.
Der gastgebende Verein muss zwingend begründen, warum eine Partie als Risikospiel eingeordnet wird, was eine Verringerung des Ticketkontingents für den Gastverein zur Folge haben könnte.
Für Anhänger des Gastvereins steht weiterhin ein Ticketkontingent von mindestens zehn Prozent der Kapazität zur Verfügung. Die Möglichkeit des Heimvereins, nur bei Spielen mit erhöhtem Risiko in besonderen Ausnahmefällen und bei besonderer Gefahrenlage das Gästekartenkontingent zu reduzieren, wird detailliert festgelegt. Die DFB-Sportgerichtsbarkeit wird weiterentwickelt. (SID)