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Fußball Petersen erwägt Berufung

Der unter Manipulationsverdacht stehende Andreas Petersen wurde zu einer Sperre und Geldstrafe verurteilt. Nun geht er in Berufung.

Von Manuel Holscher 09.03.2019, 00:01

Halberstadt l Horst Kletke war fassungslos. Der Anwalt von Andreas Petersen erfuhr am Freitag erst durch ein Gespräch mit der Volksstimme, dass Teile der Urteilsbegründung des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) im Fall Andreas Petersen auf der Verbands-Homepage veröffentlicht wurden. „Das ist nicht in Ordnung. Schließlich war es eine nicht-öffentliche Verhandlung“, stellte der Jurist klar.

Sein Mandant Petersen, der bisherige Sportdirektor von Germania Halberstadt, wurde am Donnerstagabend vom NOFV-Sportgericht zu einer Funktions-Sperre von einem Jahr und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt (Volksstimme berichtete). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Petersen vor dem Spiel seines Vereins am 30. November 2018 in Babelsberg versucht hat, zwei ehemalige Germania-Akteure, die nun für Babelsberg spielen, zu bestechen. Doch die Spieler hätten dies abgelehnt.

In der Urteilsbegründung von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des NOFV-Sportgerichtes, heißt es: „Für das Gericht steht fest, dass Herr Petersen versucht hat, durch Ansprache zweier Babelsberger Spieler unbefugt Einfluss auf den Verlauf des Spiels zu nehmen, um seinem Verein Vorteile zu verschaffen.“ Auch NOFV-Präsident Erwin Bugar hat eine klare Meinung: „Es hat sich nach Auffassung des Gerichts gezeigt, dass die Anrufe von Andreas Petersen bei den Babelsberger Spielern alles andere als ein Jux waren.“

Solange die Möglichkeit einer Berufung vor dem Verbandsgericht besteht, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Und Petersen wird das Urteil vermutlich auch nicht auf sich sitzen lassen. Sein Anwalt plant, in Berufung zu gehen. „Stand heute ziehen wir das in Erwägung, gerade mit Bezug auf die mündliche Urteilsbegründung, die uns nicht überzeugt hat“, betont Kletke. „Wir warten aber erst, bis wir das schriftliche Urteil vorliegen haben.“ In ein bis drei Wochen sollte das der Fall sein. „Wir prüfen dann genau, was wir machen werden.“

Bugar, selbst Jurist, sieht einer möglichen Berufung allerdings gelassen entgegen. „Der Sachverhalt ist aufgeklärt, die Zeugen haben widerspruchsfrei ausgesagt“, sagt er. „Deshalb ging es bei der Urteilsverkündung in erster Linie um die Höhe der Strafe.“ Auch in einer Berufungsverhandlung könne deshalb nur die Strafzumessung eine Rolle spielen. Bugar: „Andreas Petersen könnte in einer möglichen Berufung eventuell eine Reduzierung der Strafe und Sperre erreichen.“

Die hätte im vorliegenden Urteil sogar höher ausfallen können. Doch das NOFV-Sportgericht sah davon wegen der psychischen und wirtschaftlichen Belastungen für Petersen durch den Prozess ab. Oberholz: „Daher haben wir keine noch längere Sperre oder eine dauerhafte Sperre beziehungsweise den Ausschluss aus dem Verband verhängt.“

Seinem Verein hat Petersen derweil eine harte Entscheidung erspart. Germania-Präsident Erik Hartmann erklärte gestern gegenüber der Volksstimme: „Er kam schon vergangene Woche auf mich zu und hat darum gebeten, aus gesundheitlichen Gründen sein Amt ruhen zu lassen.“

Unabhängig vom Urteil der Sportgerichtsbarkeit ermittelt die Magdeburger Staatsanwaltschaft weiterhin wegen des Verdachts der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben. Im Zentrum steht dabei der deutsch-chinesische Sportvermarkter Sta Movement, der als offizieller Kooperationspartner von Germania Halberstadt fungiert.

Der NOFV betonte bei der Verhandlung allerdings auch ganz klar, dass sich keine Erkenntnisse darauf ergaben, dass Petersen mit Kenntnis oder im Auftrag seines Vereins gehandelt habe. Auch der Zusammenhang mit Wettspielen ergab sich nicht. Meinung

Kommentar "Rückkehr von Petersen kaum denkbar" zum Thema.