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Tennis TSA führt Spiellizenzpflicht ein

Der Tennisverband Sachsen-Anhalt (TSA) treibt die Digitalisierung in seinem Geltungsbereich immer weiter voran.

Von Marco Heide 01.02.2021, 11:35

Harzkreis l  Unter anderem wurde Zeit während der Corona-Zwangspause genutzt, um ab der kommenden Freiluftsaison eine Spiellizenz-Pflicht einzuführen. Mit der Einführung der Spiellizenz-Pflicht geht der Tennis-Landesverband (TSA) neue Wege. „Für uns ist das ein zukunftsweisendes Projekt“, freut sich Axel Schmidt, Präsident des TSA. „Damit schreitet die Digitalisierung im Verband und im Spielbetrieb weiter voran.“ Den Präsidenten begeistert dabei vor allem auch die Tatsache, „dass unsere Vereine bei der Umsetzung dieses Projektes so gut mitziehen.“ Am kommenden Sonntag endet dabei die erste Phase für die neue Saison.

Doch was ist an dem zukünftigen digitalen Prozess neu? „Es gibt nun klare Zuweisungen für Wechsel- und Neuanträge in Verbindung mit den weiteren Landesverbänden des DTB“, berichtet Maximilian Pefestorff, Vizepräsident und Ressortleiter Sport des Landesverbandes. „Voraussetzung für die Teilnahme war bisher, dass der Spieler oder die Spielerin bis zum Abschluss der namentlichen Mannschaftsmeldung Mitglied in einem TSA-Verein ist und über eine ID-Nummer verfügt. Das wird auch künftig so bleiben“, so der 31-Jährige.

Mit der Einführung des Doppelspielrechts im Jahr 2014, ein Akteur kann für einen zweiten Verein in einer unterschiedlichen Altersklasse spielen, gab es sich, dass über „die Jahre hinweg kaum mehr sichtbar war, wer der Haupt- oder Zweitverein des Spielers war“, so Pefestorff weiter. Mit dem neuen System habe sich der TSA jetzt aber dem bundeseinheitlichen Standards des Deutschen Tennis Bundes angepasst. „Durch klare Wechselfristen gibt es jetzt mehr Struktur im Spielbetrieb“, so der Vorsitzende der Sportkommission.

So gelten ab sofort zwei Wechselfristen im Landesverband. Bis zum 31. Januar kann ein Verein einen Spieler anfragen. Stimmt dieser einem Wechsel zu, muss der abgebende Verein den Akteur freigeben. Gibt der abgebende Verein in diesem Fall den Spieler vor dem 31. Januar nicht frei, erfolgt die Freigabe automatisch. Ein Wechsel wird aber erst wirksam, wenn auch der Wille und die Einverständniserklärung des Spielers oder der Spielerin vorliegen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Portal „nuLiga“.

Dieser ersten Phase schließt sich ab dem 1. Februar Phase zwei an. Auch hier kann ein Antrag auf Freigabe gestellt werden. Allerdings bedarf es dann der Zustimmung des abgebenden Vereins. „Der Hintergrund ist ein ganz einfacher“, so Pefestorff: „Der Verein, der den Spieler abgeben soll, hat ja auch bereits eine Mannschaft gemeldet, plant also mit den Akteuren. Wenn der Spieler nun in einem anderen Verein spielen möchte, wäre der abgebende Verein bei Freigabezwang vor vollendete Tatsachen gestellt.“

Wichtig ist Maximilian Pefestorff aber noch die Feststellung, dass es auch eine sogenannte Freigabeverzichtserklärung gibt. „Damit kann ein Verein mit einem Spieler vereinbaren, dass dieser in der kommenden Saison auch weiterhin für diesen Verein spielt. Diese Erklärung ist im System hinterlegt, so dass kein anderer Verein diesen Spieler für die kommende Saison verpflichten kann.“

Wichtig ist dem Tennisverband zudem die Weitergabe der Informationen über die Neuerungen. „Die Vereine werden regelmäßig informiert und können sich bei Rückfragen gerne an die Geschäftsstelle wenden. Zudem haben wir auch ein Online-Seminar mit praxisbezogenen Beispielen durchgeführt. Weitere Seminare während der Meldephase werden angeboten. Das haben sich die Mitglieder gewünscht“, berichtet der Funktionär aus der Altmark weiter. „Eine Neuerung bringt immer einen gewissen Aufwand mit sich, doch man wird schon bald die Vorteile des neuen Systems kennenlernen. Im Zuge der Digitalisierung, die auch durch das neue bewilligte Projekt des TSA sichtbar wird, ist es aber eine deutliche Verbesserung der Arbeit für den Verband und für die Vereine“, so Pefestorff weiter.

Diese Spiellizenz-Pflicht gilt, wie auch in den anderen Tennis-Landesverbänden, nur für die Sommerrunde im TSA. Für die Winter- und Freizeitrunde des Landesverbandes gilt diese Lizenzpflicht nicht.