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Sportpolitik LSB begutachtet 3.200 Sportanlagen

Der demografische Wandel betrifft auch den Sport und seine Organisationen.

Von Stefan Rühling 19.11.2020, 03:00

Oschersleben l Um einen Überblick über die Sportstätten und eine Grundlage für Planungen zu haben, hat der Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt einen digitalen Sportatlas für das Land erarbeitet und 2019 veröffentlicht. Seiher wird dieser dauerhaft aktualisiert.

Die Bevölkerungszahl geht zurück, gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Daraus ergibt sich ein veränderter Anspruch an die bestehende Sportstätteninfrastruktur. Besonders in ländlichen und strukturschwachen Regionen wird es künftig darauf ankommen, den Sportstättenbestand weiterhin zu sichern und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Der Sportatlas Sachsen-Anhalt, dessen Entwicklung bereits im Jahr 2016 begann, gibt einen Überblick darüber, welche Sportanlagen landesweit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus beinhaltet er Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Schulen und Kindertagesstätten des Landes sowie Vereins- und Bevölkerungsdaten. Der Sportatlas enthält zu jeder Sportstätte umfassende Informationen wie Standort, Art der Sportstätte inklusive deren Ausstattung, Barrierefreiheit, Nutzung, Veranstaltungen, Erreichbarkeit durch ÖPNV, Hallenbelegungsplan sowie Daten von Schulen und Kindertagesstätten.

Damit ist die Arbeit aber nicht getan. Bereits während des ersten Lockdowns haben viele Vereine die sportfreie Zeit genutzt, um die Infrastruktur in Schuss zu halten. Mancherorts wurden einzelne Räumlichkeiten malertechnisch in Stand gesetzt, woanders ganze Gebäude renoviert. Darüber hinaus werden Sportstätten ständig durch die Betreiber – teilweise auch mit Fördermitteln des Sportstättenbaus – aufgewertet. Aus diesem Grund gilt es, den Sportatlas ständig zu überarbeiten, um den Nutzern aktuelle Daten vorzuhalten. Darin liegt auch begründet, dass der LSB aktuell alle etwa 3.200 Sportanlagen im Land begutachtet. „Das geschieht im Rahmen eines Projekts, welches auch mit dem Sportatlas und einer langfristigen flächendeckenden Sportstättenentwicklungsplanung in Verbindung steht“, wie Frank Löber, Referent für Kommunikation beim LSB, erklärt.

 „Die Grundlage ist eine objektive Bewertungsmatrix, die in Kooperation mit einem entsprechenden Planungsbüro entwickelt wurde und womit die baulichen Zustände der Sportanlagen ermittelt werden. Ein Ziel ist es unter anderem, den Investitionsbedarf in Sachsen-Anhalt zu ermitteln“, so Löper weiter. „Nach Fertig- tellung der Bauzustandserfassung werden die Ergebnisse in den Sportatlas Sachsen-Anhalt eingepflegt. Mithilfe der integrierten Analysetools können so Annahmen getroffen werden, in welchem Zustand sich die Sportstätteninfrastruktur Sachsen-Anhalts befindet. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen können, im Zusammenhang mit der angestrebten flächendeckenden Sportstättenentwicklungsplanung, Konzepte entwickelt werden, um in Sachsen-Anhalt eine zeitgemäße und moderne Sportstätteninfrastruktur vorzuhalten.“

Dabei sind die Möglichkeiten der Sportstättenförderung vielfältig. Beispielsweise gab es im Jahr 2019 ein Sonderprogramm für kleine Maßnahmen bis zu einem Investitionswert von maximal 50.000 Euro und einer 100-prozentigen Förderung. „Aufgrund der extrem hohen Nachfrage hat die Landesregierung kurzfristig für 2020 eine weitere Summe dafür zur Verfügung gestellt“, sagt Löper, der zudem bemerkte, dass es diese Förderung auch nur für den ländlichen Raum gab. Ob es dieses „Sonderprogramm“ auch im kommenden Jahr geben wird, steht gegenwärtig nicht fest. Weiterhin stehen grundsätzlich zwei Wege der Sportstättenförderung über den Landessportbund zur Verfügung: Landesförderung sowie die EU-Förderung. Darüber hinaus berät der LSB auch bei Lotto-Mitteln.

Die Corona-Situation hat die Sportstättenförderungen für 2020 nicht beeinflusst. Allerdings war und ist es auch nicht möglich, in einer solchen Ausnahmesituation kurzfristig an Fördermittel zu gelangen, um Maßnahmen aufgrund des ruhenden Sportbetriebs durchzuführen. „Prinzipiell sind alle vorhandenen Sportstättenbauprogramme auf eine zumindest mittelfristige Sportstättenentwicklungsplanung ausgelegt und somit nicht für kurzfristige Projekte gedacht. Darüber hinaus kann für bereits durchgeführte Baumaßnahmen keine Förderung erfolgen“, erklärt Frank Löper. Für den Sportstättenbau gibt es zudem Mindestkosten, die erst für eine Förderung berechtigen. Für Landesmittel sind dies 5.000 Euro, für die EU-Gelder hingegen nur 1.200 Euro. „Unabhängig von den vorhandenen Sportstättenbauprogrammen gibt es für Kommunen ein Bundesprogramm. Hier können finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent Förderung erhalten“, ergänzt Löper.

Für das kommende Jahr liegen dem LSB in Summe 14 Förderantrage aus dem Bereich des Kreissportbunds (KSB) Börde vor. Dabei richten sich sechs an Landesmittel und acht an die EU-Förderung. „Noch ist aber nicht entschieden, welche Förderungen im Jahr 2021 ausgereicht werden“; so Frank Löper.