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Fußball Großteil der Vereine profitiert

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hat beschlossen, dass die coronabedingt spielfreie Zeit nicht in die Wechselfrist eingerechnet wird.

Von Dennis Uhlemann 30.06.2020, 01:01

Magdeburg l Eine Entscheidung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Tagen für Verwirrung und Diskussionen gesorgt. Dabei geht es um die Regelung von Wechselfristen. Es gilt, dass die Zeit der ablaufenden Saison, in der kein Spielbetrieb stattfand (12. März bis 30. Juni), nicht in die Wartezeit bei der sechsmonatigen Sperrfrist bei einem Spielerwechsel eingerechnet wird. Das klingt im ersten Moment kompliziert, ist für die abgebenden Vereine aber durchaus ein gute Nachricht.

Eine Erklärung anhand eines einfachen Beispiels: Möchte ein Amateurspieler den Verein wechseln und hat sich bis zum 30. Juni fristgerecht abgemeldet, gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens: Der abgebende Verein gibt sein Einverständnis und der Spieler ist beim neuen Verein sofort spielberechtigt, wenn die Anmeldung fristgemäß bis 31. August erfolgt.

Zweitens: Der abgebende Verein stimmt dem Wechsel des Spielers nicht zu. Dann wird es etwas komplizierter. Wiederum sind zwei Möglichkeiten denkbar. Entweder bezahlt der neue Verein eine Ausbildungsentschädigung. Diese liegt beispielsweise für ein Landesliga-Team bei 750 Euro, wird aber jeweils um 50 Prozent erhöht, wenn der Spieler jünger als 21 Jahre alt ist oder der aufnehmende Verein keine eigene A-, B- oder C-Juniorenmannschaft gemeldet hat.

Oder der neue Verein bezahlt diesen Betrag, der vor allem beim Abwerben von Nachwuchsspielern sehr hoch werden kann, nicht. Dann ist der Spieler erst ab dem 1. November spielberechtigt oder eben nach einer sechsmonatigen Sperrfrist.

Hier kommt die neue Regelung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt zum Einsatz.

Erneut ein Beispiel: Hat ein Spieler am 1. März sein letztes Spiel für den alten Verein bestritten, wäre er ohne die neue Regelung für den aufnehmenden Verein bereits ab 1. September wieder spielberechtigt. Doch der FSA hat entschieden, dass die Zeit des ausgesetzten Spielbetriebs vom 12. März bis 30. Juni nicht in die Berechnung einfließt, womit sich der Zeitraum deutlich verlängert und somit kein Spiel vor dem 1. November möglich sein wird. „Die Aussetzung des Spielbetriebs soll auch bei den Wechselfristen kein Nachteil für die Vereine sein“, gab Markus Scheibel vom FSA-Spielausschuss auf Volksstimme-Nachfrage an. Auf der Vorstandssitzung am Sonnabend habe nie eine andere Möglichkeit zur Debatte gestanden.

Für den Großteil der Vereine ist die neue Regelung ein Vorteil. Sie verlieren beispielsweise nicht den eigenen Nachwuchs, ohne eine Ausbildungsentschädigung zu erhalten.

Vereine dagegen, die die Sperrfrist umgehen wollten und im Sommer ordentlich zugeschlagen haben, gucken nun eher in die Röhre. Entweder sie zahlen die Entschädigung oder der neue Spieler ist voraussichtlich nicht zum Saisonstart dabei.