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Tischtennis Mannschaftsspielbetrieb eingestellt

Der Tischtennisverband Sachsen-Anhalt hat den Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Von Hannfried Buchholz 04.03.2021, 03:00

Wernigerode l Der Sportausschuss des Tischtennis-Verbandes Sachsen-Anhalt (TTVSA) hat am 24. Februar 2021 beschlossen, den Mannschaftsspielbetrieb auf Verbands-, Landes- und Bezirksebene für die Saison 2020/21 wegen der anhaltenden Corona-Pandemie zum 28. Februar 2021 abzubrechen.

Nachdem das Präsidium des Deutschen Tischtennis Bundes (DTTB) beschlossen hat, den Mannschaftsspielbetrieb in den 2. und 3. Bundesligen sowie den Regional- und Oberligen der Damen und Herren der Spielzeit 2020/21 zum 16. Februar 2021 wegen der anhaltenden Corona-Pandemie abzubrechen, zog der Sportausschuss des Tischtennis-Verbandes Sachsen-Anhalt (TTVSA) nach und erklärte den Mannschaftsspielbetrieb zum 28. Februar 2021 für beendet.

Der Beschluss des Sportausschusses als Entscheidungsgremium des Verbandes erfolgte nach Abstimmung mit den Verantwortlichen der Tischtennis-Kreis- und Stadtverbände des TTVSA im Rahmen einer Video-Konferenz am 24. Februar 2021.

Während die Spielzeit 2020/ 2021 von der Verbandsliga bis hinunter zu den Bezirksklassen für ungültig erklärt wird, sind die Tischtennis-Kreis- und Stadtverbände für ihren sportlichen Bereich eigenverantwortlich.

Nach erfolgter Abstimmung haben sich alle Kreis- und Stadtverbände, außer den Kreisverbänden Harz und Börde, dieser Entscheidung angeschlossen. Hinsichtlich der Vorbehalte beider Kreisverbände wird erwartet, dass beide Verbände zeitnah in eigener Regie über die Fort- oder Nichtfortführung des Punktspielbetriebes entscheiden.

Die Spielzeit 2020/21 wird so behandelt, als hätte sie nicht stattgefunden. In der kommenden Saison können die Mannschaften also unabhängig von ihrer aktuellen Platzierung wieder in derselben Spielklasse antreten. Die Wertung der bisher absolvierten Einzel für die TTR-Berechnung bleibt von der Annullierung allerdings unberührt und fließt in die bundesweite Rangliste ein.

Der Sportausschuss des Verbandes sieht wegen der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2021 eine zeitnahe und sportlich faire Fortsetzung des Spielbetriebes als nicht mehr möglich an. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt in fast allen Kreisen bei über 50 Fällen pro 100000 Einwohner. Zudem geht eine steigende Unsicherheit bezüglich weiterer Virusmutationen um.

„Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Eine Fortführung der Spielzeit 2020/21 ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantwortbar“, ergänzt Heiko Schürer, Vizepräsident Erwachsenensport des TTVSA. Des Weiteren ist nicht absehbar, ob alle Vereine in Sachsen-Anhalt flächendeckend wieder wettkampfmäßigen Hallensport betreiben können und ob die Betreiber der Sporthallen diese zeitnah wieder für die Vereine öffnen werden.

Auch ein sportlich fairer Wettstreit ist aufgrund der aktuellen Lage nicht gewährleistet. Durch diesen Beschluss besteht nun für alle Vereine eine Planungssicherheit.

Die Zusammensetzung der Spielklassen für die Spielzeit 2021/2022 entspricht der Zusammensetzung der Spielklassen 2020/2021 nach Ende der Spielklasseneinteilung. Mannschaften, die nach der Spielklasseneinteilung zur Spielzeit 2020/2021 zurückgezogen haben oder gestrichen wurden, erhalten erneut das Startrecht in dieser Spielklasse. Absteiger aus einem übergeordneten, nicht für ungültig erklärten Spielbetrieb, erhalten das Startrecht in der nächsttieferen Klasse. Aufsteiger aus einem untergeordneten, nicht für ungültig erklärten, Spielbetrieb erhalten das Startrecht in der nächsthöheren Spielklasse.

Falls eine Spielklasse oder Gruppe nach der Vereinsmeldung nicht die erforderliche Sollstärke erreicht, werden die Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse herangezogen. Da es keine Reihenfolge dieser Mannschaften aus der Spielzeit 2020/2021 gibt, wird die Reihenfolge der Spielzeit 2019/2020 herangezogen.

Als nächstes müssen Mannschaften befragt werden, die für die Saison 2020/2021 auf die Spielklasse verzichtet haben. Das heißt eine Mannschaft, die für die Saison 2020/2021 auf das Startrecht in einer Spielklasse verzichtet hat, muss nun erneut befragt werden und kann das Startrecht wahrnehmen.

Für das Auffüllverfahren wird das Ergebnis der Saison 2019/2020 herangezogen, insbesondere mit der in Wettspielordnung vorgesehenen Quotientenregel.

Die Sollstärke einer Spielklasse in der Spielzeit 2021/2022 kann durch das oben beschriebene Verfahren überschritten werden, wenn zwei oder mehr gleichrangige Mannschaften zur Verfügung stehen und ihre Auffüllbereitschaft erklären.