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Sportpolitik Sachsen-Anhalt erhält sechs Bundesstützpunkte

Zukünftig werden vier Leistungszentren für den Sport in Magdeburg erhalten, aber Halle verliert in drei Sportarten seinen Status.

Von Christian Elsaeßer 26.10.2018, 16:13

Magdeburg l Wenn große Politik gemacht wird, dann sind Schlagworte wichtig. Seit Jahren wird in Deutschland über die große Leistungssportreform debattiert. Und im Willen, zukünftig wieder mehr Erfolge in den olympischen Sportarten zu feiern, ist eines dieser Schlagworte das der „Mittelkonzentration“.

Am Freitag nun teilte der Landessportbund offiziell mit, was diese Mittelkonzentration zukünftig für den Leistungssport in Sachsen-Anhalt bedeutet. Demnach wird das Bundesland zum 1. Januar 2019 nur noch sechs sogenannte Bundesleistungsstützpunkte haben. Das ist der höchste Status, den ein Standort in einer Sportart erhalten kann. Vier dieser Stützpunkte werden in Magdeburg sein, zwei in Halle.

Konkret bedeutet das: In der Landeshauptstadt werden künftig Schwimmer, Leichtathleten, Kanu-Rennsportler und Ruderer beheimatet sein, in Halle nur noch Leichathleten und Wasserspringer. Dort hatten bisher auch die Sportarten Schwimmen, Rudern und Turnen männlich den Status eines Bundesleistungsstützpunktes.

Der LSB räumt in seiner Mitteilung ausdrücklich einen „Imageverlust“ für die betroffenen Sportarten in Halle ein. Doch tatsächlich fallen die Leistungszentren zunächst einmal weich und müssen nicht sofort mit größerem personellen Aderlass etwa bei den Trainerstellen rechnen.

Grund ist das im Juni 2017 verabschiedete Leistungssportkonzept des LSB, das Rudern, Schwimmen und Gerätturnen weiter als Schwerpunktsportarten im Land definiert und somit fördert. Das gebe „den betroffenen Sportarten in Halle unabhängig vom Bundesstützpunktstatus personelle und finanzielle Planungssicherheit für die nächsten Jahre“, erklärte LSB-Präsident Andreas Silbersack. „Somit sind alle Möglichkeiten gegeben, sich mit entsprechenden Ergebnissen im Nachwuchs- und Spitzenbereich schon 2020 bei der anstehenden Überprüfung der Stützpunkte erneut als Bundesstützpunkt zu bewerben.“