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Kollektivstrafen als Ausnahme DFB reformiert Sportgerichtsverfahren

09.03.2018, 19:10

Frankfurt (dpa) - Der Deutsche Fußball-Verband hat Freitag eine Reform seiner Strafgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht. In den obersten Gremien des Verbandes wurden Beschlüsse gefasst, um das Verfahren an einigen Stellen stärker an die ordentliche Gerichtsbarkeit anzunähern.

Für Bundesligavereine soll der Anreiz erhöht werden, auch nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Sportgerichts Anstrengungen zu unternehmen, die Täter zu ermitteln und gegen diese vorzugehen.

Sogenannte Kollektivstrafen soll es nur in Ausnahmefällen geben, bestätigte DFB-Vizepräsident Rainer Koch dem Internet-Anbieter Legal Tribune Online ("LTO.de"). "Beim Thema Kollektivstrafen gilt weiterhin, dass der Kontrollausschuss in der Regel keine Strafen beantragen wird, die unmittelbare Wirkung auf Fans haben, deren Beteiligung an Verstößen gegen die Stadionordnung nicht nachgewiesen ist", sagte Koch. Andererseits könne das Instrument nicht vollständig aus der DFB-Satzung gestrichen werden.

Dem DFB-Vize zufolge kann es zu Konstellationen kommen, bei denen Zuschauerausschlüsse möglich sein müssen: "Stellen Sie sich etwa vor, dass aus einer 5000-Leute-Kurve 200 Personen schwerwiegende rassistische Äußerungen machen. Dann sind anschließend sicher Maßnahmen unausweichlich, die auch Unbeteiligte treffen", so Koch.

Zu den Änderungen der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB gehört zudem, dass künftig die Möglichkeit geschaffen wird, dass Fan-Sachverständige in mündlichen Verhandlungen mit ihrer Expertise im Gerichtssaal gehört werden.

Beitrag bei lto.de