1. Startseite
  2. >
  3. Sport
  4. >
  5. Neues Gesetz: Fünf Jahre bei Sportwettbetrug

Bundesrat gibt Einverständnis Neues Gesetz: Fünf Jahre bei Sportwettbetrug

31.03.2017, 11:54

Berlin (dpa) - Sportlern, Trainern oder Schieds- und Kampfrichtern drohen bei Wettmanipulationen künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis. Nach der Zustimmung des Bundestags ließ auch der Bundesrat das Gesetz passieren. Damit wird der Straftatbestand des Sportwettbetrugs neu eingeführt.

Zur Aufklärung der Straftaten können die Behörden die Telekommunikation der Verdächtigen überwachen. Dadurch soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die eine strafrechtliche Verfolgung von Betrugsfällen bei Sportwetten bislang erschwert hatte. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte die Initiative damit begründet, dass andere Maßnahmen nicht gegriffen hätten. Deshalb müsse auf solche Methoden mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden. Schätzungen zufolge werden weltweit jährlich rund 700 Milliarden Euro mit Sportwetten umgesetzt.

Neben dem Sportwettbetrug wird mit der Reform auch der Tatbestand "Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben" ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Er soll bei Absprachen im Profisport greifen, durch die Spielergebnisse unabhängig von Wetteinsätzen manipuliert werden. Hier müssen die Beteiligten mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Informationen aus dem Bundesjustizministerium

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Tagesordnung Bundesrat