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Bundesregierung und EU Politik verurteilt Hinrichtung von iranischem Ringer

14.09.2020, 14:52

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung und die EU haben die Hinrichtung des iranischen Ringers Navid Afkari scharf verurteilt.

"Wir sind entsetzt darüber, dass die Todesstrafe gegen den Sportler Navid Afkari am vergangenen Samstag in Iran vollstreckt wurde", erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin. "Die Bundesregierung verurteilt diese Hinrichtung, die trotz internationaler Proteste und Bitten um Aussetzung durchgeführt wurde, auf das Schärfste."

Es habe erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gegeben, so die Sprecherin. Auch die Vorwürfe, dass Afkari erst unter Anwendung von Folter ein Geständnis abgelegt haben soll, würden sehr ernst genommen. Die Bundesregierung habe sich mehrfach für die Aussetzung des Todesurteils gegen Afkari eingesetzt.

Die EU äußerte sich ähnlich. "Die Europäische Union lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen und ohne Ausnahme ab", sagte ein Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell. Es handele sich um eine grausame Strafe, die die menschliche Würde und Unantastbarkeit auf inakzeptable Weise verleugne.

Die Vorsitzende des Menschenrechtssausschuss des Bundestages, Gyde Jensen (FDP), stellte fest: "Die Verurteilung zu und der Vollzug von Hinrichtungen im Iran haben inzwischen ein Ausmaß an Willkür erreicht, bei dem das iranische Regime für ausländische Appelle überhaupt nicht mehr erreichbar zu sein scheint."

Trotz internationaler Proteste war das Todesurteil gegen Afkari nach Behördenangaben am Samstag vollstreckt worden. Der 27-Jährige Afkari hatte nach Angaben der iranischen Justiz bei einer Demonstration 2018 in der südiranischen Stadt Schiras einen Sicherheitsbeamten getötet. Der Sportler, seine Familie und Menschenrechtsorganisationen führten an, ein Geständnis sei durch Folter erzwungen worden.

"Wir fordern ein rechtsstaatliches Verfahren für alle im Zusammenhang mit den Protesten in Iran inhaftierten Personen und dass weitere Todesstrafen weder verhängt noch vollstreckt werden", sagte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes.

© dpa-infocom, dpa:200914-99-554358/4