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Ehemalige Fußball-Funktionäre Schweizer Verfahren gegen Blatter auf Platini ausgeweitet

26.06.2020, 16:31
Francois Mori
Francois Mori AP

Genf (dpa) - In der Strafuntersuchung gegen den früheren FIFA-Präsidenten Joseph Blatter in der Schweiz droht nun auch dem Ex-UEFA-Chef Michel Platini juristischer Ärger.

Das Verfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ist auch auf den 65 Jahre alten Franzosen ausgeweitet worden, wie aus einem Schreiben der Bundesanwaltschaft, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag, hervorgeht. Dies geschehe wegen des Verdachts der Teilnahme an ungetreuer Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung. Platini und Blatter haben Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Nach Anfrage bei Platinis Pariser Anwalt William Bourdon teilte die Agentur Alquier mit, die Bundesanwaltschaft habe seinem Anwalt schriftlich im Mai 2018 bestätigt, dass diese Sache aus dem Jahr 2015 - was ihn betreffe - geschlossen sei. "Ich habe keinen Grund zu denken, dass der Staatsanwalt (...) eine andere Sicht der Dinge hat... Ich habe volles Vertrauen in die Schweizer Justiz."

Er stehe ihr erneut zur Verfügung und sei "gelassen", ließ Platini verlauten. Seine Berater wollten nun Kontakt mit dem Staatsanwalt aufnehmen, um Zugang zu dem Dossier zu bekommen.

Die Schweizer BA führt seit September 2015 ein Strafverfahren gegen Blatter wegen der Millionenzahlung des Weltverbands FIFA an Platini, die beiden Funktionären die Karriere im Fußball kostete. Zudem ermittelt die BA gegen den 84 Jahre alten Blatter im Fall einer FIFA-Millionenzahlung an den Nationalverband in Trinidad und Tobago aus dem Jahr 2010. Es gibt den Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Ein Teil-Sachverhalt wegen anderer Vorwürfe wurde im Mai 2020 eingestellt.

Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Anfang März geurteilt, dass die vierjährige Sperre durch die FIFA-Ethikkommission gegen Platini rechtmäßig gewesen sei. Das Gericht in Straßburg lehnte eine entsprechende Beschwerde des früheren Präsidenten der Europäischen Fußball-Union UEFA ab. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens erschien die Strafmaßnahme nicht übertrieben oder willkürlich, wie der EGMR erklärte.

© dpa-infocom, dpa:200626-99-579157/3

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