1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Ordnungsamtsleiter verurteilt

EIL

Strafbefehl Ordnungsamtsleiter verurteilt

Das Amtsgericht Dannenberg hat gegen den Klötzer Amtsleiter Ulf D. Strafbefehl erlassen. Dabei bleibt es nicht.

Von Alexander Rekow 19.07.2019, 11:31

Klötze/Dannenberg/Stendal l „Wegen des Unfalls vom 3. Februar auf der Landstraße 263 bei Jiggel (Niedersachsen) wurde gegen den verantwortlichen Fahrer des Pkw vom Amtsgericht Dannenberg ein Strafbefehl erlassen“, erklärt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Jan Christoph Hillmer. Verantwortlicher Fahrer ist Ulf D. , Ordnungsamtsleiter der Stadt Klötze.

Der Strafbefehl wurde erlassen, weil er unter Vorsatz ohne Fahrerlaubnis gefahren war und zudem fahrlässig unter Alkohol stand. Er muss nun eine Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich zahlen. Zudem kann er vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis beantragen. „Ein Strafbefehl wird dann erlassen, wenn der Täter geständig und davon auszugehen ist, dass es im Verfahren zu einer Geldstrafe kommt“, erläutert Rechtsanwalt Carsten Meyer von der Kanzlei Meyer & Meyer in Salzwedel für die Volksstimme.

Zum Hintergrund: Am besagten 3. Februar soll Ulf. D. bereits wiederholt unter Alkohol und ohne Fahrerlaubnis hinterm Lenkrad gesessen haben. Doch an diesem Tag kam eine junge Frau zu Schaden. Mit 1,31 Promille im Blut hatte D. zwischen Clenze und Jiggel den Vorrang der VW-Fahrerin missachtet. Bei dem Unfall, verletzte sich die 19-Jährige so schwer, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Zuvor soll der Amtsleiter auch bereits unter Alkohol und ohne Fahrerlaubnis gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft Stendal ermittelt in diesem Fall, bestätigt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, Thomas Kramer: „Die Ermittlungen dauern weiterhin an.“

D. soll nach Volksstimme-Informationen am 20. Dezember 2018 kurz nach Mitternacht, von einer Weihnachtsfeier kommend, rasant durch einen Klötzer Kreisverkehr gefahren sein. Daraufhin soll er von der Polizei angehalten worden sein. Auch hier soll er unter Alkoholeinfluss gestanden, einen Alkoholtest und eine Blutentnahme allerdings verweigert haben. Diese wurde angeordnet

Pikant: Nach Recherchen der Volksstimme soll der Ordnungs- und Bauamtsleiter seit mindestens zwölf Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besitzen.

Im Klötzer Rathaus, wo D. seit September 2014 arbeitet, verfolgt man die Sache aber anscheinend relativ entspannt. Aktuell drohen Ulf D. keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den rechtskräftigen Strafbefehl vom Amtsgericht Dannenberg.

„Wir warten Weiteres von der Staatsanwaltschaft Stendal ab“, informiert Bürgermeister Uwe Bartels auf Nachfrage. Schließlich sei dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Auch dass das jüngste Urteil rechtskräftig ist und die Sachlage dort schwerer wiegt als der Fall, der noch bei der Staatsanwaltschaft Stendal liegt – immerhin kam ein Mensch zu Schaden kam – veranlasst Bartels nicht zu einer konkreten Stellungnahme: „Der Strafbefehl ist noch nicht bei mir eingegangen.“ Er habe sich auf Nachfrage aber auch nicht bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg informiert.

„Das ist aus meiner Sicht disziplinarrechtlich nicht nachvollziehbar“, sagt Rechtsanwalt Carsten Meyer, weil ja klar sei, dass D. rechtskräftig verurteilt ist. Aus Meyers Sicht habe „das eine nichts mit dem anderen zu tun.“ Ohnehin hätte die Stadt über das Fahrtenbuch Bescheid wissen müssen, so Meyer. Denn kein Fahrtenbuch ohne Führerschein.

Im Salzwedeler Rathaus werde das Vorhandensein und die Gültigkeit eines Führerscheines bei jeder Nutzung eines Dienstwagens geprüft, betont Bürgermeisterin Sabine Blümel. Auch in Salzwedel war Ulf D. vor 2014 angestellt. Möglicherweise auch schon, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Sie könne indes nicht für Vorgehensweisen sprechen, die vor ihrer Amtszeit üblich waren.