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Hintergrund: Die Mietpreisbremse

27.12.2015, 07:20

Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden helfen. Bislang mussten Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter.

Um das zu verhindern, dürfen die Preise bei Wiedervermietungen in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen.

Mietpreisbremse im Bundesgesetzblatt

Fragen und Antworten des Bundesjustizministeriums