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Kläger sehen trotz Niederlage Gutes in Karlsruher Urteil

21.06.2016, 12:49

Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Die Kritiker der EZB-Krisenpolitik werten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trotz ihrer gescheiterten Klagen als Erfolg.

Ich bin zufrieden, weil Auflagen erteilt worden sind, die es vorher nicht gab, sagte Gregor Gysi, Ex-Fraktionschef der Linken im Bundestag, in Karlsruhe. Es gebe wichtige Beschränkungen für die Durchführung des sogenannten OMT-Programms (Outright Monetary Transactions). So sei etwa der Ankauf griechischer Staatsanleihen auf dieser Grundlage nicht mehr möglich.

Der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler betonte die Bedeutung für die anstehende verfassungsrechtliche Bewertung der aktuellen Anleihenkäufe der EZB. Auch dagegen gibt es bereits Klagen. Er sei neugierig, was der Senat dazu im Lichte der formulierten Grundsätze sagen werde. Da wird man dann Butter bei die Fische bekommen.

OMT kam bislang nie zum Einsatz. Es sieht vor, im Ernstfall Staatsanleihen klammer Euro-Staaten zu kaufen, um sie zu stützen.

Mitteilung des Gerichts zu dem Urteil

Verfassungsgericht (BVerfG) zur Verhandlung am 16. Februar

Gliederung der Verhandlung

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), 16.6.2015

Verfassungsgericht zur Vorlage an den EuGH, 7.2.2014

BVerfG-Beschluss zur Aussetzung des Verfahrens, 14.1.2014

EZB zum OMT-Programm, 6.9.2012

EZB-Kaufprogramme, auf Englisch

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