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Urteil Bei wem bleibt der Hund nach der Trennung?

Bei einer Scheidung gehören Hunde formal zwar zum Hausrat. Doch können sich die Ex-Partner nicht selbst über den Verbleib einigen, interessiert das Gericht schon, wer Hauptbezugsperson der Tiere ist.

12.10.2020, 10:38

München/Berlin (dpa/tmn) - Streitet sich ein Paar nach der Trennung um die gemeinsamen Haustiere, können bei einer Entscheidung vor Gericht Tierschutz-Gründe ausschlaggebend sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 523 F 9430/18) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Der Fall

In dem Fall stritt ein Ehepaar nach seiner Trennung um zwei gemeinsame Hunde. Der Mann habe sie eigenmächtig mitgenommen, warf die Frau ihrem Ex vor. Sie verwies auch darauf, dass sie ein Tier, und zwar einen Bobtail, für 1000 Euro von einer Züchterin gekauft hatte und sich quasi allein um ihn gekümmert und eine innige Bindung aufgebaut habe.

Der Mann erklärte, die Tiere seien ihm sehr ans Herz gewachsen. Er habe sich so viel wie möglich um sie gekümmert und die Kosten für beide Tiere übernommen. Als die Frau sich wegen eines Klinikaufenthalts nicht mehr um die Hunde habe kümmern können, habe er sie wie abgesprochen zu sich genommen.

Das Urteil

Vor Gericht wurden dem Mann die Hunde zugesprochen. So seien Hunde bei Trennung und Scheidung zwar grundsätzlich als Hausrat einzuordnen. Doch müsse man berücksichtigen, dass es sich um ein Lebewesen handele und tierschutzrechtliche Aspekte miteinbeziehen.

Entscheidend sei daher, wer die Hauptbezugsperson des Tieres sei. Das sei hier der Mann, der die Hunde seit Monaten pflegte und betreute. Darüber hinaus seien Hunde Rudeltiere, die eine Bindung zu den jeweils anderen Rudelmitgliedern hätten und unter einer Trennung leiden würden.

© dpa-infocom, dpa:201012-99-912859/3