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Urteil Hunderudel darf bei Scheidung nicht immer getrennt werden

Sind bei einer Trennung Haustiere betroffen, werden sie rein rechtlich gesehen, wie Haushaltsgegenstände behandelt. Jedoch dürfen Tierschutzaspekte nicht außer Acht gelassen werden, wie das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zeigt.

29.03.2017, 03:44

Nürnberg (dpa/tmn) - Rechtlich gesehen sind Haustiere Haushaltsgegenstände. Das gilt auch bei einer Trennung, wenn der Hausrat aufgeteilt wird.

In einigen Fällen können aber Tierschutzaspekte eine wichtigere Rolle spielen. Dann hat der Ex-Partner keinen Anspruch auf die Herausgabe von Tieren etwa aus einem Hunderudel. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Az.: 10 UF 1429/16), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte die Ehefrau nach der Trennung die sechs gemeinsamen Hunde zu sich genommen. Zwei starben kurz danach. Der Ehemann beantragte beim Amtsgericht die Herausgabe von zwei Hunden an ihn.

Er hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg. Die Richter entschieden letztlich nach dem Tierschutzaspekt. Erhielte der Mann wie gefordert zwei der Hunde, würde das Rudel auseinandergerissen. Die Tiere hätten aber bereits durch die Trennung ihrer Besitzer und den Tod zweier Rudelmitglieder einiges mitgemacht. Das Gericht wollte den Tieren daher einen erneuten Ortswechsel und die Trennung von der jetzigen Bezugsperson nicht zumuten.