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Verletzter Reiter Pfiff mit Hundepfeife - Keine Haftung für Sturz vom Pferd

Laut rufen oder pfeifen - Hundebesitzer können ihre Tiere auf unterschiedlichen Wegen zur Ordnung rufen. Erschrecken sie dabei andere Tiere, haften sie dafür nicht in jedem Fall.

29.08.2017, 03:29

Karlsruhe (dpa/tmn) - Halter haften grundsätzlich für ihre Hunde. Laufen die Hunde frei, sollten sie auch auf die Befehle ihrer Halter reagieren. Allerdings hat die Haftung Grenzen: 

Gehen etwa Pferde durch, weil ein Besitzer seine Hunde zurückpfeift, ist der Hundebesitzer nicht ohne weiteres für den Sturz des Reiters verantwortlich, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied (Az.: 7 U 200/16).

In dem verhandelten Fall waren ein Mann und seine Begleitung während eines Ausritts von ihren Pferden abgeworfen worden und hatten sich dabei verletzt. Verantwortlich für den Sturz war aus Sicht der Reiter eine Hundebesitzerin, die ihr Tier hatte frei laufen lassen. Nachdem die Hunde den Pferden gefolgt waren, hatte die Frau gepfiffen, unter anderem auch mit der Hundepfeife. Der Hund kehrte zwar um, die Pferde aber erschraken und gingen durch. Obwohl die Haftpflichtversicherung der Hundebesitzerin 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte, verlangte der Reiter weitere 4000 Euro.

Ohne Erfolg: Nach Auffassung des OLG waren die Pfiffe mit der Hundepfeife eine angemessene und naheliegende Reaktion. Die Hundehalterin hafte daher nicht für die Folgen des Unfalls. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht wurde. Grund für die Reaktion der Pferde waren vielmehr die Pfiffe der Hundehalterin, die in der konkreten Situation aber adäquat gewesen seien.

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts