1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Vermieter muss großen Hund dulden

Dogge in der Wohnung Vermieter muss großen Hund dulden

Um Tiere in der Mietwohnung gibt es immer wieder Streit. Besonders große Tiere sorgen dabei oft für Missstimmung zwischen Vermieter und Mieter. Ein Urteil zeigt: Ein Verbot ist nicht ohne Weiteres möglich.

29.06.2020, 14:00

Paderborn (dpa/tmn) - Große Hunde sind nicht jedermanns Sache. Allerdings ist das lange kein Grund, die Haltung in einer Mietwohnung einfach zu verbieten.

Denn dafür muss es triftige Gründe geben, wie ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn zeigt (Az.: 51 C 112/19) über das die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 11/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin eine Deutsche Dogge gekauft. Schon zuvor hatte ein solches Tier in der 118 Quadratmeter großen Wohnung gelebt. Die Mieterin verlangte nach dem Kauf des Tieres die Zustimmung ihres Vermieters. Der Hund sei zahm, gegen Gebäudebeschädigungen versichert, und es gebe keine Beschwerden der Mitbewohner. Die Vermieterin wollte die Zustimmung trotzdem nicht erteilen.

Vor Gericht hatte die Hundehalterin Erfolg: Die Vermieterin habe keinen triftigen Grund für die Ablehnung darlegen können. Es gebe tatsächlich keine Beschwerden über den Hund. Auch Beschädigungen seien nicht nachgewiesen. Auch ein Nachahmungseffekt, wie ihn die Vermieterin angeführt habe, sei nicht zu befürchten. Denn es müsse in jedem Einzelfall neu über die Erlaubnis entschieden werden.

Auf die Frage, ob die Dogge in der Wohnung artgerecht gehalten werden kann, kommt es nach Ansicht des Gerichts für die rein mietrechtliche Erörterung nicht an.

© dpa-infocom, dpa:200629-99-604894/2