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Auf Arbeitnehmer kommen höhere Krankenkassenbeiträge zu

Bei den Krankenkassen wurde schon länger befürchtet, dass sie ihre Zusatzbeiträge 2016 anheben müssen. Dies zeichnete sich jetzt bei der Sitzung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt in Bonn ab.

14.10.2015, 14:11

Bonn (dpa) - Der durchschnittliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung steigt 2016 wohl um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent. Damit dürfte sich der Druck auf die Kassen erhöhen. Es könnte dazu führen, dass sich Beitragszahler eine andere Kasse suchen. Wie die Berechnung funktioniert:

Beitragssatz: Mit der Neuregelung der Finanzstruktur der Krankenversicherung wurde der Beitragsanteil der Arbeitgeber eingefroren. Der Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bislang je zur Hälfte bezahlen, beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen damit nicht auskommen, und das ist bei den allermeisten der Fall, können sie einen zusätzlichen Beitrag erheben, allerdings nur in einer bestimmten Bandbreite.

Beitragshöhe: Im vergangenen Jahr lag der Beitragsanteil der Arbeitnehmer bei durchschnittlich 8,2 Prozent (7,3 Prozent plus 0,9 Prozent). Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von rund 2915 Euro liegt dieser Beitragsanteil bei 239 Euro im Monat.

Zusatzbeitrag: Wird der Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte steigen, liegt der Beitragsanteil bei einem Einkommen von 2915 Euro bei 245 Euro; bei einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte bei 248 Euro und bei 0,4 Punkten stiege der Beitrag auf 251 Euro. In diesem Fall würde sich der Beitrag um 12 Euro im Monat erhöhen.

Bemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze hat die Bundesregierung für nächstes Jahr auf monatlich 4237,50 Euro festgelegt, darüber bleiben die Versicherungsbeiträge gleich. Ein Beitragszahler mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4237,50 Euro bezahlt ohne neuen Zusatz rund 348 Euro in die Krankenversicherung. Steigt der Zusatzbeitrag 2016 um 0,2 Prozentpunkte, liegt der Beitrag hier bei 356 Euro, bei 0,3 Punkten bei 360 und bei 0,4 Punkten bei 364 Euro.

BMG zu den Beitragsätzen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der GKV

GKV-Spitzenverband zu Zusatzbeiträgen der Einzelkassen