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Ab 1. August Azubis erhalten höhere Ausbildungsbeihilfe

Für viele Azubis ist es schwer, vom Ausbildungsgehalt die Kosten für Miete, Verpflegung und Fahrten zu zahlen. Jetzt hat die Bundesregierung höhere Zuschüsse für Auszubildende beschlossen, die nicht mehr bei ihren Eltern leben.

13.03.2019, 15:31

Berlin (dpa) - Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten höhere staatliche Zuschüsse. Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich.

Zum 1. August 2020 wird er nochmals auf 723 Euro pro Monat erhöht, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt diese Zuschüsse, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben, die Ausbildungsvergütung aber nicht reicht für Miete, Verpflegung und Fahrten.

Die Mehrkosten für die BA werden auf 61 Millionen Euro für 2019 taxiert und sollen bis 2022 auf jährlich 123 Millionen Euro steigen. 2017 wurden rund 87.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, darunter rund 60.000 Auszubildende und rund 26.000 Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen.

Erhöht wird auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung, die auf besondere Ausbildungseinrichtungen angewiesen sind.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Bundesausbildungsbeihilfe

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