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Gleiche Rechte - Das ändert sich 2018 für Internet-Nutzer

Urlaubsfotos posten, Freundschaften pflegen, einkaufen - das kann man alles online machen. Ab 2018 genießen Nutzer dabei mehr Datenschutz. Sie können sich einfacher beschweren und haben das Recht auf Vergessen. Kritiker sind aber nicht zufrieden

Von Marion Trimborn, dpa 16.12.2015, 13:09

Brüssel (dpa) - Europa gibt sich nach jahrelangen Debatten neue Spielregeln beim Datenschutz in der digitalen Welt. Wichtigstes Ziel ist es, den Nutzern mehr Macht gegenüber Google, Facebook & Co zu geben. Die neuen Regeln sollen von Anfang 2018 an gelten.

Welches Ziel haben die neuen Datenschutzregeln?

Allen Bürgern in der EU gleiche Mindeststandards beim Datenschutz zu bieten. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995 - und jedes Land hat sie anders umgesetzt. Dadurch ist ein Flickenteppich von Vorschriften entstanden. Unternehmen haben dies auf Kosten der Verbraucher ausgenutzt und sich den Standort mit dem niedrigsten Datenschutzniveau ausgesucht - so hat Facebook seinen Europasitz in Irland. Zudem soll die Reform neue Entwicklungen berücksichtigen wie die massenhafte Auswertung von Big Data, also großer Datenmengen, oder die Informationsverarbeitung in gigantischen Rechenzentren (Cloud Computing) - beides gab es damals noch nicht.

Was ändert sich für Nutzer von Online-Netzwerken wie Facebook?

Persönliche Daten wie Adresse, Bankverbindung, aber auch Freundeslisten, Kontakte und Fotos sind künftig besser geschützt. Nutzer müssen eindeutig zustimmen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind - oder dass sie diese ablehnen. Verbraucher werden Herr über ihre persönlichen Daten, wie EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagt. Datenschützer hatten in diesem Punkt allerdings noch strengere Vorgaben gefordert.

Gibt es ein Mindestalter für die Einwilligung zur Datenverarbeitung?

Ja, es liegt bei 16 Jahren. Es kann in den EU-Staaten aber auch niedriger - bis auf die gegenwärtig üblichen 13 Jahre - angesetzt werden. Jugendliche bis zu diesem Alter brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, um sich bei Internetdiensten anzumelden. Der Digitalverband Bitkom nennt diese Regel unsinnig und praxisfern. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast sagte: Statt des untauglichen Versuchs, Jugendliche einzuschränken, sollten auch hier die Unternehmen in die Pflicht genommen werden, die Minderjährigen und ihre Rechte zu schützen.

Haben Verbraucher ein Recht auf Vergessenwerden?

Ja, dieses wird ausdrücklich festgeschrieben. Sie sollen das Recht haben, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Kunden bekommen das Recht auf Mitnahme von Daten wie Mails, Fotos oder Kontakten (Portabilität). Wer von Facebook zu einem anderen Dienst wechselt, dem muss Facebook seine persönlichen Daten mitgeben.

Was passiert, wenn Internetkonzerne sich nicht an die Regeln halten?

Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen ihnen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Das EU-Parlament hatte sogar Bußgelder von bis zu fünf Prozent oder 100 Millionen Euro verlangt. Damit sollen vor allem Internetriesen abgeschreckt werden wie Google (Jahresumsatz 2014: 66 Mrd. Dollar) oder Facebook (Jahresumsatz 2014: 12,5 Mrd. Dollar). Denn die Regeln gelten nicht nur für europäische Unternehmen, sondern auch für Firmen mit Sitz außerhalb der EU, etwa in den USA. Wer ein Problem mit einem Anbieter im EU-Ausland hat, kann sich in der eigenen Sprache an die heimische Beschwerdestelle - etwa den Datenschutzbeauftragten - wenden.

Warum hat es so lange gedauert, bis die Reform stand?

Dafür gibt es zwei Gründe. Einerseits war das Thema sehr kontrovers; allein im EU-Parlament gab es rund 4000 Änderungsanträge. Lobbyisten haben nach Angaben der Grünen im Europaparlament alles daran gesetzt, Einfluss zu nehmen. Zudem konnten die EU-Staaten lange keine gemeinsame Linie finden. Deutschland blockierte zunächst, weil die Bundesregierung nach eigenen Worten eine Absenkung des deutschen Datenschutzniveaus verhindern wollte.

Wie stehen die Unternehmen zu den Vorschlägen?

Kritisch. Der Branchenverband DigitalEurope befürchtet zu enge Fesseln für die Firmen - etwa im Vergleich zu den USA. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert: Die Vorschläge gehen an Realität und Anforderungen der Informationsgesellschaft vorbei. Innovation, internationale Aktivitäten und Geschäftstätigkeit würden behindert, klagt der Bundesverband der IT-Anwender Voice.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Einigung der Unterhändler der EU-Staaten mit der EU-Kommission und dem Parlament muss der Kompromiss noch offiziell vom Ministerrat und dem Parlament angenommen werden. Dies gilt als Formalie. Die Regeln werden dann zwei Jahre später, also voraussichtlich Anfang 2018, in Kraft treten.

Vorschlag der EU-Kommission vom 25.01.2012

EU-Datenschutzrichtlinie von 1995