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EU-Richtlinie vorzeigen Gültigkeit des alten Führerscheins im Ausland belegen

Die alten deutschen Füherscheine sind zwar noch gültig, dennoch kann es im Ausland bei Verkehrskontrollen Probleme geben. Betroffene umgehen diese am besten mit einem Zusatzdokument.

15.02.2019, 16:14

Heilbronn (dpa/tmn) - Wer mit dem Auto ins Ausland reisen will und noch einen alten Führerschein besitzt, sollte besser einen Textauszug der EU-Führerscheinrichtline (91/439/EWG) in der entsprechenden Sprache des Reiselandes mitführen.

In der EU-Richtlinie steht, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine weiterhin gültig sind, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Es könne bei Verkehrskontrollen immer wieder mal vorkommen, dass diese noch gültigen Dokumente fälschlicherweise beanstandet werden.

Solche Texte bietet die GVI im Internet in mehreren Sprachen unter der Rubrik "Gratis" an. Auch auf den Seiten der EU lassen sie sich herunterladen. Hilft das bei der Polizeikontrolle dennoch nicht weiter, kämen Autofahrer häufig nicht um ein Bußgeld herum, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite.

Dann sollten Autofahrer sich den bezahlten Betrag und den Grund der Zahlung auf dem Strafzettel vermerken lassen und im Nachgang prüfen, ob sich rechtliche Schritte mit Hilfe eines Anwalts lohnen. Dabei ist aber die Bußgeldhöhe in Relation zu diesem Aufwand zu setzen.

Zukünftig werden Autofahrer aber wohl nicht davon verschont bleiben, ihren alten Führerschein gegen einen neuen umzutauschen. Wegen einer EU-Vorgabe müssen bis 2033 in Deutschland Millionen Führerschein-Dokumente umgetauscht werden - der Bundesrat hat nun einen detaillierten Stufenplan dafür beschlossen. Dieser sieht Umtauschfristen und einen rechtzeitigen Start der riesigen Aktion vor - damit es keinen Massenansturm bei den Behörden vor Ort gibt.

Laut EU-Vorgabe sollen auch alte "Lappen" gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Damit soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Die Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt - eine neue Prüfung ist nicht nötig.

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Das Konzept wird technisch an eine Regierungsverordnung "angehängt". Dabei geht es um Änderungen bei der praktischen Prüfung vor allem für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die nicht aus der EU kommen. Die Regierung könnte nun den vom Bundesrat beschlossenen Umtauschplan für die Führerschein-Dokumente eins zu eins akzeptieren - oder die ganze Verordnung vorerst stoppen.

Wortlaut der Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer

Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

GVI-Gratis-Rubrik "Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)" (Anmeldung und Login erforderlich)