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Weniger Schäden als erwartet Mehrere Versicherer senken E-Tretroller-Haftpflichtprämien

Elektrotretroller dürfen seit dem Sommer 2019 auf den Straßen fahren. In den ersten Monaten hat mancher Versicherer weniger gemeldete Schäden verzeichnet als erwartet - und senkt nun die Beiträge.

24.02.2020, 12:30

Berlin (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für viele Besitzer von E-Tretrollern: Mehrere Versicherer senken die Beiträge zur Haftpflichtpolice ab dem 1. März. Dann beginnt das neue Versicherungsjahr.

Die Allianz zum Beispiel ändert ihre Altersgrenzen und verlangt fortan für Fahrerinnen und Fahrer ab dem 25. Lebensjahr 28 Euro, erklärte ein Firmensprecher. Zuvor waren es 56 Euro für Verbraucher ab dem 23 Lebensjahr. Für Fahrer bis zum 25. Lebensjahr kostet die Versicherung nun 48 Euro - bisher waren es 86 Euro (bis zum 23. Lebensjahr). Zuerst hatte der "Tagesspiegel" aus Berlin über die sinkenden Versicherungsbeiträge für E-Tretroller berichtet.

Insgesamt würden bei privat genutzten Rollern weniger Schäden gemeldet, als erwartet, sagte der Allianz-Sprecher. Das sei der Grund für die Beitragssenkung. Bei gewerblich genutzten und zur Vermietung bereitstehenden E-Scootern würden hingegen deutlich mehr Schäden gemeldet. Grund dafür sei wohl die achtlosere Nutzung durch Mieter.

Einsparung hängt vom Alter ab

Auch andere Anbieter, darunter die R+V Versicherung und die DEVK, senken ihre Beiträge für private E-Tretroller. So kostet es bei der DEVK für Fahrer ab 23 Jahren vom 1. März an 28 Euro für ein Jahr anstatt wie bislang 48 Euro. 18- bis 22-Jährige zahlen 49 Euro statt 75 Euro. Nur Fahrer im Alter unter 17 Jahren müssten weiter 99 Euro Versicherungsprämie zahlen, weil ihr Unfallrisiko höher sei. Keine Änderungen gibt es etwa bei der HUK Coburg. Hier blieben die Preise, die ab 19 Euro pro Jahr beginnen, gleich, sagte eine Sprecherin.

Ähnlich wie bei Mofas oder Mopeds kaufen sich E-Tretroller-Besitzer jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette. Die kleinen Roller sind erst seit dem Sommer 2019 für die Straße zugelassen. Sie gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, eine Fahrprüfung müssen sie nicht ablegen.

DEVK-Mitteilung