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Neues im Oktober: Änderungen bei Maut und Mindestlohn

Ab Oktober gelten neue Regelungen: Die Lkw-Maut wird ausgeweitet, der Mindestlohn auf weitere Branchen ausgebaut und die Förderung für energieeffizientes Bauen verbessert.

30.09.2015, 09:24

Berlin (dpa) - Neues Geld für die Straße: Ab Oktober müssen Speditionen, Handwerker und andere Betriebe für viele Tausende kleinere Lastwagen die Lkw-Maut zahlen. Außerdem bekommen zwei weitere Branchen einen Mindestlohn, und es gibt Verbesserungen bei der Förderung energieeffizienten Bauens.

Lkw-Maut: Sie wird auf leichtere Lastwagen ausgeweitet. Bisher waren auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen alle Lkw mautpflichtig, die mit Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen - nun sinkt diese Grenze auf . Der Betreiber Toll Collect rechnet damit, dass dadurch etwa 250 000 Fahrzeuge im In- und Ausland neu dazukommen. Nicht nur bei Speditionen: Auch Handwerker und Betriebe im Garten- oder Landschaftsbau sind betroffen. Für die automatische Abrechnung über ein Satellitensystem müssen die Fahrzeuge mit einem speziellen Bordgerät ausgestattet sein. Oder die Fahrer zahlen die Maut vor jeder Fahrt übers Internet oder Terminals an den Strecken. Auch die Mautsätze werden neu gestaffelt. Das Verkehrsministerium erwartet sich davon Mehreinnahmen von 300 Millionen Euro im Jahr.

Mindestlohn:In Pflegebranche und Abfallwirtschaft gilt von Oktober an ein bundesweiter Mindestlohn. Pflegekräfte bekommen pro Stunde 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Dieser Satz steigt bis Januar 2017 in zwei Stufen auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Die 180 000 Beschäftigten bei Straßenreinigung, Entsorgern und Winterdiensten bekommen zunächst 8,94 Euro pro Zeitstunde, ab Jahresbeginn 2016 dann 9,10 Euro. In Deutschland gilt seit Anfang 2015 der gesetzliche Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto.

Energiesparen:Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen können künftig energieeffiziente Neubauten über die KfW-Bankengruppe fördern lassen. Die bereits bestehende Förderung der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden wird in diesem Bereich verbessert. Zum Beispiel können für Einzelmaßnahmen Tilgungszuschüsse von fünf Prozent in Anspruch genommen werden.

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