1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Ticketkäufer können bei Absagen auch Gutscheine bekommen

Corona-Regelung Ticketkäufer können bei Absagen auch Gutscheine bekommen

Wird ein Konzert abgesagt, kann man normalerweise das Eintrittsgeld zurückfordern. Das Coronavirus ließ aber Events auf breiter Front platzen. Deshalb dürfen Veranstalter nun eine Alternative anbieten.

15.05.2020, 12:37

Berlin (dpa) - Für Kultur- und Sportveranstaltungen, die wegen der Corona-Krise ausfallen, können Ticketkäufer zunächst auch Gutscheine statt ihr Geld zurückbekommen. Der Bundestag beschloss nun eine Regelung der großen Koalition, die Veranstalter vor Finanznöten durch massenhafte Rückzahlungen bewahren soll.

Gelten soll dies für Tickets auch für andere Freizeitveranstaltungen, die vor dem 8. März gekauft wurden. Kunden sollen aber eine Auszahlung verlangen können, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist - oder sie den Gutschein bis 31. Dezember 2021 nicht einlösen. Die Opposition protestierte und sprach von Angriffen auf Verbraucherrechte.

Greifen soll die Lösung für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Vorträge, Lesungen und Sportwettkämpfe. Einbezogen sind auch Veranstaltungen, die an mehreren Terminen stattfinden, wie Musik-, Sprach- oder Sportkurse sowie Dauerkarten zum Beispiel für Heimspiele von Sportvereinen.

Die Gutscheine müssen den Wert des Eintrittspreises samt eventueller Vorverkaufsgebühren haben. Für das Ausstellen und Zusenden dürfen keine Kosten berechnet werden. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden. Möglich ist aber auch, dass Ticketinhaber ihn nicht einlösen - etwa weil ihnen ein Nachholtermin nicht passt oder sie an dem Besuch kein Interesse mehr haben. Dann können sie nach dem 31. Dezember 2021 das Auszahlen des Gutscheinwerts fordern.

Zum Stichtag 8. März als Ticket-Kaufdatum wird im Gesetz erläutert, dass ab dann die pandemieartige Ausbreitung des Coronavirus mit Folgen für das gesellschaftliche Leben breit bekannt war. Wenn Veranstalter trotzdem weiter Eintrittskarten verkauften, hätten sie kein besonderes Bedürfnis, vor Rückerstattungen geschützt zu werden. Voraussetzung der Gutschein-Möglichkeit ist, dass eine Veranstaltung wegen eines Verbots oder Kontaktbeschränkungen abgesagt wurde - oder ein Künstler wegen Quarantäne oder Reiseverbots nicht kommen kann.

Der Bundesrat billigte inzwischen die im Bundestag beschlossene Lösung, die die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen schützen soll.

Gesetzentwurf