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Auf Plattform anmelden Verbraucherzentralen bringen Klage gegen VW auf den Weg

Verbraucherschützer ziehen stellvertretend für viele betroffene Dieselfahrer des VW-Abgasskandals vor Gericht. Dafür müssen diese sich voraussichtlich ab Mitte November im Klageregister eintragen. Eine Plattform hält Verbraucher über Neuigkeiten auf dem Laufenden.

01.11.2018, 11:55

Berlin (dpa/tmn) - Vom VW-Abgasskandal betroffene Autofahrer können sich voraussichtlich ab Mitte November an der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern beteiligen, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.

Denn dann dürfte das Bundesamt für Justiz (BfJ) voraussichtlich das Klageregister eröffnen. Darin können sich Betroffene laut BfJ schriftlich etwa per E-Mail, Brief oder Fax eintragen. Sollte das BfJ nicht ohnehin selbst eine Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen, werden das die Verbraucherzentralen, der vzbv und der ADAC tun, teilt der vzbv mit.

Um auf dem Laufendem zu bleiben, sollten sich Betroffene auch online auf der Plattform www.musterfeststellungsklagen.de des vzbv anmelden, rät die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2018). Ein sogenannter News-Alert informiert dann mit E-Mails über wichtige Neuigkeiten wie etwa genaue Termine und gibt weitere Informationen.

Auch Autofahrer, die bereits eine Umtauschprämie von VW erhalten haben, könnten sich anschließen, heißt es weiter. Online bieten Dienstleister auch an, die Anmeldung zu übernehmen. Dafür wird bei einem Erfolg der Klage aber eine Provision von fast 30 Prozent der gewonnenen Summe fällig. Die Experten raten deshalb zum Abwarten: Verbraucher sollten zunächst selbst versuchen, ihre Rechte anzumelden. Erst wenn das nicht klappt, sollte man über diese teure Hilfe nachdenken.

Der vzbv hat am 1. November in Kooperation mit dem ADAC seine Musterklage beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Es geht um Schadenersatz für Besitzer von Autos mit einer manipulierten Abgaseinrichtung, konkret um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach 1. November 2008 verkauft wurden.

Nach Angaben der Verbände betrifft das mehr als zwei Millionen Dieselfahrer. Bei diesen Wagen droht eine Verjährung zum Ende dieses Jahres. Auch wer das Auto verschrottet oder verkauft hat, kann sich anschließen.

Hat die Musterklage Erfolg, steht allen angemeldeten Personen Schadenersatz zu. Die Höhe der Summe müsse später allerdings im Einzelfall geklärt werden, heißt es im "Finanztest"-Bericht. Die Betroffenen könnten Geduld brauchen: Kommt es zu keinem Vergleich zwischen vzbv und VW, könnte das Verfahren durch die Instanzen gehen und unter Umständen Jahre dauern.

ADAC-Seite: Fragen & Antworten zur Musterfeststellungsklage

ADAC-Seite: Besitzer welcher Modelle aus dem VW-Konzern können klagen?

ADAC-Seite: Rechte als Verbraucher & Rechtsprechungsübersicht

Seite des Bundesamts für Justiz: Fragen & Antworten

Seite zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband