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Nutzlose Geräte Weihnachtsgeschenke gekonnt loswerden

Nicht gebraucht, ungeliebt oder doppelt bekommen: Weihnachten ist stets auch die Zeit unnützer Technik-Geschenke. Doch wie wird man die Smartwatch, das Tablet oder die DVD elegant wieder los?

Von Bernadette Winter, dpa 12.12.2019, 08:46
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Hannover (dpa/tmn) - Die Bescherung zu Weihnachten könnte schön und besinnlich sein, wenn da nicht die Krux mit ungeliebten oder unnützen Geschenken wäre: Falsche Größe, falsches Gerät, falsche Farbe, hat man schon, braucht man nicht.

Es gibt genügend Gründe, warum ein Technik-Präsent nicht so ankommt, wie man es erhofft hat. Zum Wegwerfen ist es aber häufig zu schade. Was also tun?

Die natürlichste Reaktion wäre, das Geschenk an den Schenkenden zurückzugeben, meint Jochen Fuchs von der Fachzeitschrift "t3n". So kann dieser es umtauschen oder sein Geld zurückbekommen.

Einen Anspruch oder Recht darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt. "Man ist hier auf den guten Willen angewiesen", weiß der Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Umtauschrecht bestehe gesetzlich nur dann, wenn die Ware fehlerhaft sei, erläutert Rainer Schuldt von der "Computer Bild".

Im Onlinehandel dagegen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die meisten großen Internethändler verlängern den Experten zufolge über Weihnachten freiwillig ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen.

Allerdings gibt es bei der Rückgabe Regeln. Viele Händler - auch Onlineshops - nehmen keine Ware zurück, die aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkauft werden kann, etwa Rasierer oder Epilierer. Schuldt rät: "Wer solche Geschenke erhält und sofort merkt, dass sie nicht gefallen, sollte sie nicht aus der Verpackung nehmen, sondern versiegelt lassen". Das gilt auch für CDs, DVDs oder Blu-rays.

Ankaufsdienste oder Kleinanzeigen

Wer gleich klarmacht, dass einem ein Präsent nicht gefällt, läuft allerdings Gefahr, den anderen zu kränken - und sorgt damit ungewollt für angespannte Stimmung unterm Weihnachtsbaum. Wer sich das sparen will, kann versuchen, das Geschenk auf eigene Faust zu verkaufen, etwa über einen Ankaufdienst wie etwa Asgoodasnew, Buyzoxs, Clevertronic, Rebuy, Smallbug oder Wirkaufens.

Und Flohmärkte? Keine gute Idee, findet Verbraucherschützer Philip Heldt. Gerade für hochwertige Elektronik seien sie nicht geeignet.

Profitabler ist es laut den Experten, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Ebay Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu versilbern. Oder man schaltet eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung - oder hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.

Darüber hinaus bieten lokale Facebook-Gruppen die Möglichkeit, ungewollte Geschenke anzupreisen. "Bei all diesen Optionen muss man aber etwas Zeit mitbringen und Nerven beweisen, weil sich die Preisverhandlungen hinziehen können", warnt Jochen Fuchs.

Am besten Abholung gegen Barzahlung

Rainer Schuldt appelliert: "Vereinbaren Sie immer Abholung gegen Barzahlung." Komme ein Versand infrage, rät Lisa Brack vom Portal "Chip.de", sich nur per Vorkasse bezahlen zu lassen - etwa per Überweisung oder über einen Bezahldienst wie Paypal.

Für die Preiskalkulation ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Geschenk beim Neukauf war. Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren. Hierfür kann man online schauen, für wie viel Geld vergleichbare Geräte verkauft wurden.

Die weihnachtlichste Alternative

Wer ungern online verkauft, kann einfach mal im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Gerät gebrauchen könnte. Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden.

Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative - und spendet das nicht gewünschte Geschenk.

Verbraucherzentrale NRW
Verbraucherzentrale NRW
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Chip
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Katharina Rose
Katharina Rose
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Florian Schuh
Florian Schuh
dpa-tmn