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Vertrag, Steuern, Versicherung Weiterarbeiten im Alter: Was Berufstätige wissen müssen

Arbeiten bis ins Alter? Viele Menschen in Deutschland tun das. Die einen sind darauf angewiesen, die anderen wollen es einfach. Für beide Gruppen gelten bestimmte Regeln.

12.07.2017, 11:41

Berlin (dpa/tmn) - Wer das Rentenalter erreicht, muss den Griffel nicht sofort fallenlassen. Berufstätige können weiterarbeiten, wenn sie das möchten. Dabei gibt es aber einiges zu beachten:

- Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters. Das ist nur dann der Fall, wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, erklärt Rechtsanwalt Alexander Bredereck. Arbeitgeber und -nehmer können dann aber gemeinsam vereinbaren, den Zeitpunkt hinauszuschieben. Gibt es kein automatisches Ende, läuft der Arbeitsvertrag ohnehin einfach weiter. Für Kündigung, Teilzeit und Befristung gelten in beiden Fällen die üblichen Spielregeln.

- Rente und Steuer: Altersrente gibt es nur auf Antrag. Wer im Rentenalter voll weiterarbeitet, kann daher einfach auf die Bezüge verzichten. Das kann sich lohnen, weil es dafür einen Bonus gibt. Ältere Arbeitnehmer können sich ihre Rente aber auch parallel zum Gehalt auszahlen lassen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund - ohne Abzüge. Allerdings steigt damit auch das zu versteuernde Einkommen. Beiträge zur Rentenversicherung müssen arbeitende Rentner nicht mehr zahlen. Wer die Rente weiter aufbessern will, kann das aber freiwillig weiter tun.

- Krankenversicherung: Wer arbeitet und gleichzeitig schon eine Altersrente bezieht, zahlt nach Angaben der Bundesregierung einen geringeren Beitrag zur Krankenversicherung. Dafür gibt es allerdings kein Krankengeld mehr, wenn jemand länger als sechs Wochen ausfällt. Stattdessen kann die Krankenkasse verlangen, dass ältere Arbeitnehmer bei längerer Krankheit den Rentenantrag stellen.

Mehr Ältere jobben

Jeder Neunte in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen ging im vergangenen Jahr einer Erwerbstätigkeit nach, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Binnen eines Jahrzehnts hat sich nach Berechnungen der Wiesbadener Statistiker der Anteil derjenigen, die im Alter einen bezahlten Job haben, von fünf Prozent auf elf Prozent mehr als verdoppelt. Das liegt auch daran, dass seit 2012 die Altersgrenze für die gesetzliche Rente schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.

Männer (15 Prozent) sind im Alter eher erwerbstätig als Frauen (8 Prozent) in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen. Im Jahr 2006 hatten diese Werte noch bei 7 Prozent (Männer) beziehungsweise 4 Prozent (Frauen) gelegen.

Für gut ein Drittel (rund 37 Prozent) der 942 000 älteren
Arbeitnehmer im Jahr 2016 war die ausgeübte Tätigkeit die Hauptquelle ihres Lebensunterhalts: 346 000 Menschen lebten damit im Rentenalter überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen.

Die Mehrheit der 65 bis 74 Jahre (58 Prozent) lebten in erster Linie von ihrer Rente und verdienten sich etwas dazu. Je gut zweieinhalb Prozent bestritten ihren Lebensunterhalt entweder über Einkünfte ihrer Angehörigen oder zehrten von Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung.