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Zu wenig Zinsen erhalten Wie Sparer Geld nachfordern können

Kunden von Sparverträgen haben jahrelang zu wenig Zinsen bekommen - das haben Verbraucherschützer herausgefunden. Wer ist betroffen? Und was können Verbraucher nun tun?

Von Interview: Ann-Kristin Wenzel, dpa 01.08.2019, 10:51
Einigen Sparern wurden bei Prämiensparverträgen zu wenig Zinsen gutgeschrieben. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn
Einigen Sparern wurden bei Prämiensparverträgen zu wenig Zinsen gutgeschrieben. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn dpa-tmn

Stuttgart (dpa/tmn) - Geldinstitute haben nach Angaben von Verbraucherschützern jahrelang Zinsen bei Sparverträgen falsch angepasst.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilte mit, sie habe bei 31 Instituten Fälle gefunden, in denen Verbrauchern zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. In den insgesamt 43 untersuchten Fällen behielten die Geldinstitute den Verbraucherschützern zufolge insgesamt 89.970 Euro zu viel ein, im Schnitt 2092 Euro pro Fall.

"Wir haben sehr viele Verträge nachgerechnet, und die Verbraucher haben im Mittel nur etwa die Hälfte der Zinsen erhalten, die ihnen eigentlich zustehen würden", sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem dpa-Themendienst. Doch das muss nicht so bleiben, denn Betroffene können das Geld nachfordern.

Frage: Um welche Sparverträge geht es?

Antwort: Die Verträge der Sparkassen und Banken haben unterschiedliche Namen, viele wurden aber als "Prämiensparen" angeboten. Der Sparer zahlt monatlich einen bestimmten Betrag ein, erhält eine veränderliche laufende Verzinsung und zusätzlich bei zunehmender Laufzeit noch eine Prämie oder einen Bonus obendrauf.

Frage: Was hat jetzt die Untersuchung der Verbraucherzentralen ergeben?

Antwort: Wir kritisieren die Institute dafür, dass sie auch 15 Jahre nachdem der BGH erstmals entschieden hat, dass bestimmte Zinsanpassungsklauseln intransparent und deshalb rechtswidrig sind, die Zinsanpassung nicht so vornehmen, wie es die Rechtsprechung verlangt.

Manche Banken haben zwar die Zinsen nach den BGH-Urteilen anders berechnet, aber dabei erneut geltendes Recht nicht eingehalten. Sie hätten mit ihren Kunden eine neue Vereinbarung zur Zinsanpassung treffen müssen. Stattdessen haben sie teilweise nach eigenem Ermessen neue Klauseln angewendet, ohne diese je mit den Kunden vereinbart zu haben. So geht das aber nicht.

Und die neuen Vereinbarungen sind oft weiterhin unzulässig. Da heißt es dann beispielsweise, die Zinsen würden sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes richten und es wird auf einen "gleitenden Zehn-Jahreszins aus der Bundesbankstatistik" verwiesen.

Die Bundesbank veröffentlicht aber mehrere Zinssätze, die gemeint sein könnten. Wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wie die Zinsen konkret von der Bank angepasst werden, ist die Klausel intransparent und damit unzulässig.

Frage: Was raten Sie jetzt Verbrauchern mit langfristigen Sparverträgen?

Antwort: Schauen Sie auf die laufende Verzinsung! In vielen Verträgen liegt sie praktisch bei null, der Zinssatz beträgt oft 0,01 Prozent. Wenn sich im Vertrag keine klare Regelung findet, wie die Zinsen angepasst werden, so dass man das auch selbst prüfen könnte, ist das ein guter Anhaltspunkt für eine rechtswidrige Zinsanpassungsklausel.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es Informationen sowie einen Podcast zum Thema. Mit dem Musterbrief kann man seine Bank anschreiben und um eine Neuberechnung der Zinsen gemäß BGH-Rechtsprechung bitten.

Frage: Was passiert dann?

Antwort: Dann ist es nach unserer Erfahrung so, dass viele Banken auch ein Nachzahlungsangebot machen. Allerdings sollte man auch da nochmal nachprüfen, weil das erste Angebot der Bank nicht unbedingt auch die Rechtsprechung eins zu eins berücksichtigt.

Wir haben Angebote von Banken gesehen, die waren weit niedriger als der Nachzahlungsanspruch des Sparers. Dann muss man mit guten Argumenten nachhaken. Da die Rechtslage meist klar ist, ist das Risiko für rechtliche Schritte auch überschaubar. Das muss man dann im Einzelfall prüfen.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Zins-Klauseln in Sparverträgen rechtswidrig