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Steuerhinterziehung Ex-Boxchampion Sturm geht gegen Justitia k.o.

Ex-Weltmeister Sturm war ein herausragender Boxer. Er war Vermarkter in eigener Sache. Das hat nicht gut geklappt. Jetzt muss er ins Gefängnis wegen Steuerhinterziehung - und wegen Dopings.

Von Franko Koitzsch und Bernhard Krebs, dpa 29.04.2020, 23:01
Rolf Vennenbernd
Rolf Vennenbernd dpa

Hamburg (dpa) - 49 Kämpfe hat Felix Sturm in seiner Profikarriere bestritten, nur einmal ging er im Ring k.o. Jetzt hat den ehemaligen Boxweltmeister ein äußerst schwerer Knockout ereilt, der ihn für lange Zeit außer Gefecht setzt: drei Jahre Gefängnis.

Sturm, mit bürgerlichem Namen Adnan Catic, war am Donnerstag vom Landgericht Köln wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung verurteilt worden. Es ging um eine Gesamtsumme von rund einer Million Euro in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013.

So weit, so schlecht. Aber es kommt noch dicker: Sturm hat als deutscher Spitzensportler eine Vorreiterrolle, weil er wegen Dopings von einem ordentlichen Gericht für schuldig befunden wurde. Seit Dezember 2015 gilt das Anti-Doping-Gesetz. Der Vorwurf gegen den in Leverkusen geborenen Sohn bosnischer Eltern stammt aus dem WM-Kampf im Februar 2016, als er gegen den Russen Fjodor Tschudinow gewann und sich den WM-Titel im Supermittelgewicht der WBA sicherte. Damals waren im anschließenden Urintest beim Sieger Spuren des anabolen Steroids Stanozolol festgestellt worden. Dem Boxer wurde deshalb vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

"Die Strafe wegen Steuerhinterziehung ist nachvollziehbar" , sagte Thomas Pütz, Präsident des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB). "Aber das Dopingurteil geht gar nicht. Ich bin schockiert." Den Test hatte die Agentur Voluntary Anti-Doping Association (VADA) aus Las Vegas vorgenommen.

"Sturms Einwände, dass die Dopingproben offensichtlich nicht ordnungsgemäß, also ohne Manipulationen, ins dortige Labor gekommen sind, wurden nie ausgeräumt. Die WBA hatte daraufhin das Verfahren gegen den Deutschen eingestellt und keine Strafen erhoben. Sturm blieb Weltmeister, sein Kampf wurde nie annulliert" sagte Pütz. Auch national wurde Sturm nie gesperrt. Gegen das Urteil im Dopingverfahren erwägt die Sturm-Seite laut Kölner "Express" Berufung. "Das mit dem Doping wird er nicht akzeptieren, dagegen würde er auch in Berufung gehen", sagte Sturms früherer Manager Roland Bebak der Zeitung.

Pütz wundert, dass die Analysen "einer privaten, profitorientierten Organisation wie der VADA" als Beweismittel für eine staatliches Urteil anerkannt werden. "Das hätte ich nie für möglich gehalten. Das ist ja so, als wenn mich der ADAC anhält, eine Alkoholprobe nimmt und mir den Führerschein entzieht." Der BDB-Chef fordert staatliche Dopingkontrollen. "Dopingsünder müssen knallhart bestraft werden. Aber es muss korrekt und unabhängig zugehen."

Jean-Marcel Nartz, der ehemalige Technische Direktor der Ställe Sauerland und Universum, störte sich weniger an der Bestrafung wegen Dopings als vielmehr am Strafmaß wegen der Steuerhinterziehung. "Sturm wird wegen einer Million Euro für drei Jahre verurteilt, Uli Hoeneß hat wegen Hinterziehung eines Vielfachen eine ähnliche Strafe erhalten. Da fragt man: Wo ist die Verhältnismäßigkeit?"

Und Trainer-Legende Ulli Wegner meinte: "Sturm hat Herausragendes für den Sport und die Gesellschaft geleistet. Er war schon immer ein eigensinniger Mensch. Aber Steuern hinterziehen, das geht gar nicht. Was ist bloß mit seinen Steuerberatern los?"

Ursprünglich standen bei Sturm 5,8 Millionen an Steuerschulden im Raum. Für die Jahre 2011 und 2012 wurde der 41-Jährige freigesprochen, die Verfahren 2014 und 2015 wurden eingestellt. So blieb eine Steuerschuld von rund einer Million Euro. Die acht Monate in Untersuchungshaft werden Sturm angerechnet, zudem steht offener Vollzug in Aussicht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. "Zeit hat er jetzt", sagte Pütz. "Er kann trainieren, sich fit halten. Dass es doch noch zu einem Comeback gegen Arthur Abraham kommt, schließe ich nicht aus."

Homepage des Landgerichts

Kampfbilanz Sturm

Anti-Doping-Gesetz