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Kontroverses Thema Noch kein Konsens für Rückgaben von Kolonialobjekten

Kulturminister von Bund und Ländern wollen sich in neuer Runde zusammenraufen. Mit der Rückgabe von Kolonialobjekten geht es gleich um ein kontroverses Thema. Ob eine gemeinsame Position gelingt?

Von Gerd Roth, dpa 09.03.2019, 09:35

Berlin (dpa) - Für die neue Kulturministerkonferenz zeichnet sich keine einheitliche Haltung für den Umgang mit Objekten aus der deutschen Kolonialgeschichte ab. "Ich sehe jetzt noch keinen Konsens für gemeinsame Prinzipien für Rückgaben", sagte Berlins Kultursenator Klaus Lederer vor dem Treffen.

Es werde kaum Einigung in allen Punkten geben. "Aber ich rechne damit, dass ein Diskussionsprozess beginnen kann." Die Kulturminister kommen am Mittwoch in Berlin erstmals in dieser Runde zusammen. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gremium ist organisatorisch an die Kultusministerkonferenz (KMK) angelehnt, Vereinbarungen der Kulturminister sollen als KMK-Positionen gewertet werden. Als erster Vorsitzender der Kulturministerkonferenz ist der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda (SPD) vorgesehen.

Bei den Kolonialobjekten soll eine gemeinsame Position der Kulturminister den bisherigen Leitfaden des Museumsbundes weiterentwickeln und einen Rahmen für Restitutionen bieten.

"Es gibt das Anerkenntnis, dass die koloniale Epoche gewissermaßen ein europäisches Familienthema ist", sagte Lederer. Kolonialismus sei nicht nur eine kurze geschichtliche Phase gewesen, "sondern hat auch als Denkstruktur Spuren hinterlassen bei den Kolonisierten wie bei den Kolonialherren und ihren Gesellschaften".

Allerdings droht aus Sicht des Linke-Politikers die Gefahr, dass wirkliche Ergebnisse auf die lange Bank geschoben werden. Es sei bereits vor rund drei Jahrzehnten "sehr ernsthaft über die Frage gesprochen worden: Wie viel Verantwortung haben eigentlich die einstmaligen Kolonialherren und ihre Gesellschaften? Wie viel Blut klebt an den Exponaten in den europäischen Sammlungen und welche Konsequenzen muss das eigentlich haben?"

Lederer sprach sich für möglichst rasche Schritte aus. "Mit Sicherheit gehört die Transparenz der Bestände dazu, die Digitalisierung, möglichst auch mehrsprachige Zugänge." Zugleich stelle sich die Frage, "wo müssen wir die einstmals Kolonisierten überhaupt erst darauf hinweisen, dass hier Kulturgüter liegen könnten auf die möglicherweise ein Anspruch existieren könnte".

Als Verhandlungspartner sieht er neben Nationalstaaten auch "Nachkommen der damals drangsalierten gesellschaftlichen Gruppen". Lederer warnte vor einem zu engen Fokus: "Eine von allen beteiligten Seiten getragene Lösung lässt sich schwerlich damit erreichen, dass man von vornherein nur eine akzeptable Verhandlungs- und Kompensationsschiene auf zwischenstaatlicher Ebene konstituiert." Stattdessen forderte er "einen Dialog auf Augenhöhe auch mit den betroffenen ethnischen Gruppen, mit den betroffenen Völkern vor Ort".

Lederer sprach sich für eine gesetzliche Regelung aus. "Wir müssen diskutieren, nach welchen Prinzipien und Regeln wird mit ehemaligem Kolonialgut umgehen. Das geltende Recht ist schlicht für solche Zwecke nicht geschaffen." Vielfach habe es Beziehungen zwischen den Menschen und den Dingen gegeben, die durch Rituale oder kulturelle Praktiken bestimmt gewesen seien. "Diese Beziehungen sind mit dem heutigen Eigentumsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches überhaupt nicht vergleichbar."

Aus Sicht des Kultursenators sollte es von deutscher Seite "relativ schnell auch starke Symbole" geben. "Verheerend wäre, Massenobjekte aus den Depots einfach zurückzugeben, aber sich harte Gefechte zu liefern um nach hiesigen Maßstäben wirklich wertvolle Objekte." Objekte, die für das Verständnis der kolonialen Vergangenheit in einst kolonisierten Gesellschaft von großer Bedeutung seien, müssten "ohne Umschweife und lange Debatten zurückgegeben werden".

Vom Bundestag forderte Lederer "ein Bekenntnis ohne Wenn und Aber, Kolonialismus als Unrechtssystem zu charakterisieren und auch die Bereitschaft, sich den weit über den Restitutionsbereich hinausgehenden Entschädigungsansprüchen zu stellen".

Leitfaden Kolonialobjekte