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Urteil gegen Verfassungsschutz AfD darf nicht mehr öffentlich "Prüffall" genannt werden

Der Verfassungsschutz hat die AfD zum "Prüffall" erklärt. Das ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung eines Gerichts nicht rechtens.

Von Anne-Beatrice Clasmann und Christoph Driessen, dpa 26.02.2019, 19:03

Köln/Berlin (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als "Prüffall" könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. "Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft", teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen "stigmatisierenden Charakter". Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Der Bezeichnung "Prüffall" komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig". Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung "unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit" der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: "Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens."

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle "seinen Schlapphut nehmen und abdanken". Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: "Das muss der Innenminister entscheiden."

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht." Damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als "Prüffall" einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: "Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen."

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen "Flügel" der AfD und die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative", hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als "Verdachtsfall".

Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den "Flügel" des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke: "Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung." Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe "auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert".

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, "dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind". Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie."